Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

606 Schlichtung von Streitigkeiten #c. 
4 Verfassungsftreitigkeiten in solchen Bundesstaaten, in deren 
Verfassung nicht eine Behörde zur Entscheidung solcher 
Streitigkeiten bestimmt ist, nachdem auf Anrusen des einen 
Theils der Bundesrath fruchtlos die Vermittelung ver- 
sucht hat; 
Strpeitigkeiten über Thronfolge, Regierungsfähigkeit und 
Regentschaft in den Einzelstaaten; 
. Beschwerden wegen verweigerter oder gehemmter Rechtspflege, 
wenn die landesgesetzlichen Mittel der Abhülse erschöpft sind; 
EIIIIIDTEIL 
Entscheidung über privatrechtliche Ansprüche gegen mehrere 
Bundesstaaten, sofern die Frage, ob oder in welchem Maße 
die einzelnen Staaten verpflichtet sind, zweifelhaft oder be- 
stritten ist. 
Ueber die Einsetzung und Organisation des Bundes- 
gerichts, über das Verfahren bei demselben und die Bollzie- 
hung der bundesgerichtlichen Entscheidungen wird ein, mit 
dem Reichstag zu vereinbarendes Gesetz die näheren Bestimmungen 
treffen. 
Bis zum Erlaß dieses Gesetzes tritt das gemeinschaftliche 
Oberappellationsgericht zu Lübeck auch für die in diesem 
Artikel unter 2—7 bezeichneten Angelegenheiten provisorisch als 
Bundesgericht ein.“ 
abgelehnt. Alinea 1 des Artikels des Entwurfs wmde hingegen mit 
der großen Mehrheit angenommen. Der Antrag Wigard“) in Alinea 2 
des Entwurfs statt der Worte „im Wege der . zu bringen“ zu setzen: 
„an das Bundesgericht zur Erledigung zu bringen. 
Die weiteren Bestimmungen Über Zuständigkeit des 
Bundesgerichts und die Festsetzungen Über Bildung und 
Verfahren desselben werden durch ein besonderes Gesetz gegeben."“ 
wurde abgelehnt. Der Antrag Schwarzess), in eben dieser Alinea 2 statt der 
Worte „im Wege der Bundesgesetzgebung zur Erledigung zu bringen" zu setzen: 
„durch ein Bundesgericht zur Entscheidüng zu bringen.“ 
und dann fortzufahren: 
„Dem künftigen Reichstage soll ein Gesetz entwurf über die Er- 
richtung, die Zuständigkeit und die Organisation eines 
Zundesgerichts vorgelegt werden.“ 
wurde ebenso abgelehnt, ebenso wurde der Antrag Reichensper ger“'“) 
unter Weglassung der letzten Worte derselben Alinra 2 „oder wenn das 2c." 
bis „zu bringen“ zu setzen: 
*) Dr.-S. u. 102 Ziff. 182. 
".) Dr.-S. u. 100 Ziff. 177 u. 178. 
½%) Dr.-S. u. 92 Zilg. 167. 
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