Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Artikel 79. Sybel. 617 
2) von Duncker (Berlin):o) 
ihn zu fassen: 
„Den ehemaligen Deutschen Bundesländern, so- 
weit sie die Bedingungen dieser Verfassung zu er- 
füllen im Stande sind, und gewillt sind, steht der 
Eintritt in den Norddeutschen Bund jederzeit frei. 
Ein Bundesgesetz bestimmt sodann die Aufnahme 
eines solchen Landes in den Bund und die nöthig 
werdenden Abänderungen der Bundesverfassung.“ 
3) von Lasker.-Miquel:"") 
hinter dem Artikel des Entwurfs anzufligen: 
„Der Eintritt der Süddeutschen Staaten oder 
eines derselben in den Bund erfolgt auf den Vor- 
schlag des Bundespräsidiums im Wege der Bundes- 
gesetzgebung."“ 
4) von Groote:#) 
statt des Artikels des Entwurfs zu setzen: 
Statt eines Bundes ist die Bildung eines Gesammt- 
Ktates zum Gegenstande des BVerfassungswerkes zu machen 
und bleibt das Bundesgebiet nur bis zu dem durch sofortige 
Verhandlungen herbeizuf ührenden Anschlusse des 
Südens auf den Norden Deutschlands beschränkt.“ 
Dr. von Sybel.))Meine Herren! Ich habe mich für den Ariikel 
der Borlage zum Worte gemeldet, obgleich ich Ihnen eines der einge 
reichten Amendements empsehlen will, in der Meinung, daß dieses 
Amendement keinen anderen Zweck hat, als den Sinn des Artikels 
weiter zu entwickeln, ihn positiver festzustellen und in besseren Einklang 
mit den übrigen Bestimmungen der Verfassung zu setzen. Meine politischen 
Freunde haben Ihnen das Amendement vorgelegt: es solle der Eintritt der 
Süddeutschen Staaten oder eines dieser Staaten möglich sein auf Grund 
eines Bundesgesetzes nach dem Antrag des Bundespräsidiums. Wir hatten 
bei der Stellung dieses Amendements einen doppelten Zweck vor Augen. Es 
lag uns auf der einen Seite daran, in etwas positiverer und auedrücklicherer 
Fassung, als es die Vorlage thut, den Gedanken auszusprechen, daß wir den 
demnächstigen Zutritt der Süddeutschen Staaten zu dem hier zu gründenden 
Bunde als eine Nothwendigkeit der Zukunft, die schon heute eine gewisse ge- 
6) Dr.-S. u. 102. 
Dr.-S. n. 98. 
½## Dr.-S. u. 15. 
4) Se. Ber. S. 677.
	        
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