Artikel 79. Sybel. 617
2) von Duncker (Berlin):o)
ihn zu fassen:
„Den ehemaligen Deutschen Bundesländern, so-
weit sie die Bedingungen dieser Verfassung zu er-
füllen im Stande sind, und gewillt sind, steht der
Eintritt in den Norddeutschen Bund jederzeit frei.
Ein Bundesgesetz bestimmt sodann die Aufnahme
eines solchen Landes in den Bund und die nöthig
werdenden Abänderungen der Bundesverfassung.“
3) von Lasker.-Miquel:"")
hinter dem Artikel des Entwurfs anzufligen:
„Der Eintritt der Süddeutschen Staaten oder
eines derselben in den Bund erfolgt auf den Vor-
schlag des Bundespräsidiums im Wege der Bundes-
gesetzgebung."“
4) von Groote:#)
statt des Artikels des Entwurfs zu setzen:
Statt eines Bundes ist die Bildung eines Gesammt-
Ktates zum Gegenstande des BVerfassungswerkes zu machen
und bleibt das Bundesgebiet nur bis zu dem durch sofortige
Verhandlungen herbeizuf ührenden Anschlusse des
Südens auf den Norden Deutschlands beschränkt.“
Dr. von Sybel.))Meine Herren! Ich habe mich für den Ariikel
der Borlage zum Worte gemeldet, obgleich ich Ihnen eines der einge
reichten Amendements empsehlen will, in der Meinung, daß dieses
Amendement keinen anderen Zweck hat, als den Sinn des Artikels
weiter zu entwickeln, ihn positiver festzustellen und in besseren Einklang
mit den übrigen Bestimmungen der Verfassung zu setzen. Meine politischen
Freunde haben Ihnen das Amendement vorgelegt: es solle der Eintritt der
Süddeutschen Staaten oder eines dieser Staaten möglich sein auf Grund
eines Bundesgesetzes nach dem Antrag des Bundespräsidiums. Wir hatten
bei der Stellung dieses Amendements einen doppelten Zweck vor Augen. Es
lag uns auf der einen Seite daran, in etwas positiverer und auedrücklicherer
Fassung, als es die Vorlage thut, den Gedanken auszusprechen, daß wir den
demnächstigen Zutritt der Süddeutschen Staaten zu dem hier zu gründenden
Bunde als eine Nothwendigkeit der Zukunft, die schon heute eine gewisse ge-
6) Dr.-S. u. 102.
Dr.-S. n. 98.
½## Dr.-S. u. 15.
4) Se. Ber. S. 677.