Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Geuneraldebaite. Bismarcd. Reichenspetget. 661 
Es betrifft dies, nachdem die ersten drei Artikel unverändert geblieben sind, 
die sämmillchen, so viel ich übersehe sechs, Zusätze zu dem Artikel 4, be- 
treffend die Competenz der Gesetzgebung des Bundes; ferner den dazu gehö- 
rigen Zusatz Alinee#a 2 des Artikels 5; dann im Artikel 11 die Geneh- 
migung des Reichstages als Erforderniß für die Gültigkeit der Verträge be- 
treffend; den Zusatz zu Art. 15, u. zu A. 17 in Betress der Uebernahme 
der Verant wortlichkeit durch den Bundeskanzler; die beiden Sätze 
des Artikels 21, die Wahl der Beamten und das Nichtersorderniß der 
Urlaubsbewilligung zum Eintritt derselben; Artikel 22, die wahrheits- 
getreuen Berichte und deren Veröfsentlichung betreffend; Arti- 
kel 23 üÜber Petitionen; Artikel 25 die Nothwendigkeit, den Reichstag in 
00 Tagen wieder zu berufen bei etwaiger Auflbsung; Artikel 26 die Be- 
schränkung der Vertagung — ich zähle nach den neuen Nummern; — Ar- 
tikel 28 ein unbedeutender Fassungszusatz; Artikel 31 die Unzulässigkeit 
der Verhastung von Mitgliedern des Reichstages in verschiedenen Fällen; 
Artikel 38 mehrere in das technische Gebiet der Steuergesetzgebung schla- 
gende Punkte; ebenso Artikel 45 die Eisenbahnen betreffend; desgleichen 
Artikel 46; dann über Marine und Schifffahrt der Zusatz zu Artikel 53; 
serner im Artikel 59 die Zerlegung der siebenjährigen Periode der Präsenz- 
zeit in zwel Abtheilungen, für die Anwesenheit bei der Fahne und die Zu- 
gehsrigkeit zur Reserve; im Artikel 61 die Zusage eines Bundes-Militär- 
gesetzes; dann im Artikel 69 die Nothwendigkeit eines jährlich durch Gesetz 
sestgestellten Budgets betreffend; Artikel 737) Anleihen und Garantien; Ar- 
tikel 75 stg. Über das Bundesgericht, so wie die neu hinzu gekommenen Ar- 
tikel 77 und 78 und außerdem den Schlußsatz zu Artikel 79. Die 
verbündeten Regierungen haben in den von dem Hohen Reichstage 
votirten Abänderungen zum Theil zweifellose Verbesserungen 
ihrrs Enwurse erkannt, zum Theil aber ist ihnen, wie ich nicht verheh- 
len kann, die Annahme derselben und die Vereinbarung unter einander 
über gerade diese Form, in der es anzunehmen sein würde, nicht leicht ge- 
worden. Die Hohen Regierungen haben sich aber von demselben Geiste 
der Vermittelung leiten lassen, von dem sie hoffen, daß er dir definitive 
Beschlußfassung dieses Hohen Hauses beherrschen werde, indem er die indi- 
viduelle Ueberzeugung hinter dem nationalen Erforderniß, daß unser Werk 
Überhaupt hier zu Stande kommt, zurücktreten läßt. (Bravol) 
Reichensperger (Arnsberg. Meschede-Olpe)..„) Meine Herren! Ee ist 
von dieser Rednerblihne aus, und auch von der Regierungsbank manches 
5P) Wir setzen auch hier schon gleich die Ziffer der Berfassung selbst ein (ulcht die 
nach den Beschlüssen der Vorberathung, welche sich späler durch den in der Schlußbera- 
thung — wie unten dargestellt werden wird — nen eingeschobenen Artikel 71 um 1 er- 
höht hat, so daß Artikel 71 bis 78 der Borberothung Artikel 72 bie 79 wurden). 
#½% Gt. BVer. S. 696 l. g. u.
	        
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