Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Ariilel 32( Diaten). Braun · Wob. 681 
Dr. Brann (Wiesbaden).*) Meine Herren! Ich erlaube mir nur wenige 
Worte zur Begründung meiner Abstimmung zu sagen. Ich habe 
gegen den ursprünglichen Artikel gestimmt, und zwar sowohl aus 
Zweckmäßigkeits-, wie aus principiellen Gründen. Ich will hierauf 
nicht wieder zurlickkommen, nachdem diese Gründe schon früher in dem Hohen 
Hause weitläufig auseinandergesetzt worden sind. Ich füge diesen Gründen 
nur dae hinzu, daß ich recht wohl den Standpunkt der Regierungen 
begreife, den ursprünglichen Artikel 21 (jetzt 20) und den Artikel 29 
(jebt 32) als Correlate zu betrachten, daß ich es aber nicht wohl 
einsehe, warum man zu dem Artikel 21 und zu dem darin ent- 
haltenen Grundsatze kommen muß und kommt, um des Artikels 29 
zu bedürsen. Mit anderen Worten, ich begreife nicht, warum man sich zu- 
erst geflisseutlich in Gefahr begiebt, um dann eine Hülse daraus, und zwar 
eine zweiselhafte Hülse in Anspruch zu nehmen. Zweitens muß ich anführen, 
daß mir der Artikel 29 der ursprünglichen Fassung weniger in eine Ver- 
fassungsurkunde, als in ein Wahlgesetz zu gehören scheint, bis zu dessen in 
Aussicht gestelltem Erlaß man es wohl bei den Particularbestimmungen, wie 
sie seither gegolten haben, hätte bewenden lassen können, zumal der Verschie- 
denheit der in den einzelnen Staaten bestehenden Verhältnisse gegenliber. Ich 
wiederhole, daß nach meiner Meinung die bezügliche Vorschrift, 
wenn sie wirklich angenommen wird, in die Versassung einen Schaden 
bringen wird, dessen Bedeutung vielleicht schon die nächste Zu- 
kunft bloßlegen wird. Nachdem aber der Herr Präsident der 
Bundeecommissarien die Erklär ung abgegeben hat, daß die Bundes- 
regierungen auf diesen bezüglichen Artilel ein so großes Gewicht legen, 
daß sie von der Annahme oder Nichtannahme desselben das Schick- 
sal des ganzen Entwurses abhängig machen wollen, so hat diese 
Erklärung eine solche Tragweite, daß man noch ein mal in ernster 
Prüfung mit sich zu Rathe gehen muß, um sich zu fragen, ob 
man bei der Verwerfung jenes Artikels beharren oder auf dessen 
Wiederherstellung eingehen wolle. In dieser Alternative und 
da die Forderung unserer Erklärung in dieser Weise gestellt den 
Charakter unserer ursprünglichen Mission als confultativen 
Versammlung durch Unterschiebung der ganzen Verantwortlichkeit für den 
Erfolg in eine constituirende umwandelt, glaube ich einen zwingen- 
den moralischen Anlaß zu finden, um in Uebereinstimmung mit 
einigen meiner sächsischen Freunde auf dieser Seite des Hauses, 
welche ebenfalls gegen den Artikel in seiner ursprünglichen Fassung ge- 
stimmt haben, nunmehr von dem früheren Votum zurückzutreten 
und mich für das bezügliche Amendement zu erklären — um so mehr. 
meine Herren, da ich in der Versassung, so viele Mängel und vüccken sie 
") St. Ber. S. 707.
	        
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