Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Artilel 32 (Diõien). Lasler. Eulenbutg. 683 
punkt der Reglerungen noch klarer zu machen, als es vielleicht in 
der Bordebatte geschehen ist und die Gründe auselnander zu setzen, die der 
Herr Vorredner dafür vermißt, daß die Regierungen eben auf diese Bestim- 
mungen einen so besonderen Werth legen. Meine Herren, die nächste Ver- 
anlassung dazu, die Diätenfrage auf das Tapet zu bringen, lag aller- 
dings in der Einführung des allgemeinen Wahlrechts. Dase all- 
gemeine Stimmrecht ist, wie der Präsident der Bundescommissarlen schon 
auseinandergesetzt hat, von den verbündeten Regierungen proclamirt worden, 
weil man eben etwas Besseres zu geben vor der Hand nicht wußte. In den 
einzelnen Staaten des Norddeutschen Bundes mögen Wahlsysteme existiren, 
die für die dortigen Verhältnisse passen, die sich dort bewährt haben; sie 
aber auf Preußen und das übrige Gebiet des Bundes zu Übertragen, war 
unthmmlich, weil sie eben für unsere Verhältnisse nicht passen. Ebenso konnten 
wir nicht dahin wirken, ein Wahlsystem, was sich bei uns nicht bewährt 
hatte, dem Übrigen Bundesgeblete octroyiren oder aufreden zu wollen. Daß 
stch das System bei uns nicht bewährt hat, llegt hauptsächlich darin, daß 
wir ein indirectes Wahlsystem haben, und dann darin, daß wir die Klassen- 
abtheilung aus äußeren praktischen Gründen in einer Art vornehmen müssen, 
welche der Idee des Dreiklassenwahlsystems an sich nicht entspricht. Könnte 
man die ganze Bevölkerung des Staates in drei gleiche Klassen nach der 
Gesammtsteuersumme theilen, und könnte man dann die Klasse der Höchst- 
besteuerten, die der Zweitbesteuerten und die der Drittbesteuerten im Großen 
und Ganzen wählen lassen, so käme man vielleicht zu einer richtigen Ver- 
tretung. Die gegenwärtige Zersplitterumig in einzelne Wahlbezirke führt zu 
den Unzutrüglichkeiten, die der Präsident der Bundescommissarien neulich 
schon mit ziemlich harten Worten bezelchnet hat, und rechnen Sie dazu das 
unbequeme, zu falschen Resultaten führende, indirecte Wahlsystem, in welchem 
schlleßlich aus der Wahl oft hervorgeht, was die Urwähler nicht einmal 
wollten, so spricht sich damit die Verurtheilung des Systems im Ganzen 
aus. Nun aber, meine Herren, wiederhole ich, daß wir keineswegs das 
System der allgemeinen Wahlen unter allen Umständen als das beste an- 
sehen. Ich glaube, daß die Herren von der Fortschrittspartei auch nur mit 
Widerstreben daran gegangen sind, sich mit dem System des allgemeinen 
Wahlrechte einverstanden zu erklären. Die Regierung und die conservative 
Partei ist sich bewußt gewesen, daß dasselbe nur mit großer Vorsicht ange- 
wendet und erprobt werden müsse, und zu den Vorsichtsmaßregeln gehört 
auch die, daß man den Kreis der Wählenden durch die natürliche Anforde- 
rung beschränkt, daß Derjenige, welcher als Deputirter aus dem allgemeinen 
Wahlrecht hervorgeht, wenigstens in einer solchen Vermögenslage sich befiude, 
daß er einige Wochen oder Monate lang dem öffentlichen Interesse in der 
Residenz dienen könne, ohne aus der Tasche des Stac#es bezahlt zu werden. 
Ich glaube, meine Herren, das allgemeine Wahlrecht functionirt nur dann 
richtig, wenn die zahlreichen Hunderte und Tausende von Wählern ihre
	        
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