Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

702 Schlußberathung. 
vorgeschlagenen Zusatzes zu Artikel 60 das Üüber jeden Zweisel erhaben ge- 
halten wird, daß die Kopszahl, die Friedeusstärke der Armee nur durch 
ein Gesetz gültig geändert werden kann, aber nicht durch einen Budget- 
strich. Der Herr Abgeordnete Waldeck hat mehrsach behauptet, daß das 
Budgetrecht, welches in dieser Bundesoersassung enthalten sei, zu bezelchnen 
wäre als ein asiatischer Absolutismus, mit einem Constitutions- 
mäntelchen. Wir unsererseits kämpsen nicht gegen das Steuerbewilligungs- 
recht, auch nicht gegen das Budgetrecht der Preußischen Versassung, wenn 
dasselbe richtig verstanden wird; wir kämpfen nur gegen ein Budgetrecht, 
welches ich im Gegensatze zu jener Bezeichnung des Herrn Abgeordneten Wal- 
deck als das Budgetrecht des republikanischen Parlamentarismus 
mit einem monarchischen Mäntelchen bezeichnen möchte. Weun künftig 
dieses Haus in seiner Mehrheit das Recht hat, wenn ihm dasselbe jetzt durch 
die Zustimmung der Regierung uugesprochen wird, daß Sie mit einem 
Budgetstrich die gauze Organisation in Frage stellen können, dann haben 
Sie dieses Recht! Und doshalb bitte ich Sic, sich völlig klar zu machen, 
wie Sie stimmen wollen. Uns unsererseits wird es ganz gleichgültig sein, 
ob Sie zu Artikel 60 das Amendement annehmen wollen, wie wir es vor- 
geschlagen haben und bei welchem wir vorausgesetzt haben, daß es mit sämnt- 
lichen Regierungen verelnbart worden ist, und donn das Amendement des 
Herzogs von Ujest unter Nr. 123 — oder ob Sie diesen Fehler (deun als 
einen Fehler würden wir es ansehen) bel dem Amendement des Herzogs von 
Ujest wieder gut machen wollen, indem Sic etwa sagen, die Berechnung solle 
nach der in Artlkel 60 sestgestellten Friedenspräsenzstärke erfolgen, welche so 
lange in Krast bleiben soll, bis sie durch ein Gesetz abgeändert werde. Wollen 
Slte das Amendement in dieser Gestalt annehmen, so würden wir dafür stim- 
men können, sonst unter keinen Umständen. Und dasselbe Gewissen, 
wozu der Herr Abgcorducte Lasker sich bekanat hat, dab es ihm uumög- 
lich sein würde, für die gan ze Bundesverfassung zu stimmen, neh- 
men auch wir in Anspruch. Wird dieser Fall nicht ausgeklärt, so sehen 
wir uns außer Stande, sür den Artikel und somit für das Ganze zu stim- 
men. (Brovol) 
Präsideut der Bundescommissarien Ministerpräsident Graf v. Bismarck,“) 
Ich habe mir gestern vorbehalten, im Lause der Dicussion bei den betref- 
senden Artikeln diejenigen Amendements zu bezeichnen, welche den von 
den verbündeten Regierungen gesaßten Beschlüssen entsprechen. 
In dlesem Sinne erkläre ich, daß das Amendement des Grasen zu 
Stolberg mit diesen Beschlüssen überein stimmt, und die Vertreter 
der Regierungen daher verpflichtet sind, an demselben festzu- 
halten. Das Amendement des Herzogs von Ulest läßt die Mög-= 
*) St. Ber. S. 719 r. g. m.
	        
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