Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

Artikel 61. 705 
in einer comminatorischen Weise die Entscheidung zu antieipiren. (Bravol! 
rechts, Bewegung links.) 
De Schlußantrag wird angenommer.“) 
Bei der Abstimmungs") wurde der Antrag des Grafen zu 
Stolberg, statt des letzten Satzes des Artikels 60 nach Beschluß der 
Vorberathung zu setzen: 
Für die spätere Zeit wird die Friedenspräsenzstärke des Heeres 
durch ein Bundesgesetz festgestellt, bis zu dessen Erlaß die 
vorstehenden Bestimmungen von Jahr zu Jahr in Kraft 
bleiben.“ 
bel Namensaufrus mit 167 gegen 110 Stimmen abgelehnt“““) und hiler- 
auf der Artikel 60 nach dem Beschlusse der Vorberathung angenommen. 
— — 
Artikel 61. 
Amendement für die Schlußberalhung: 
von Ausfeld: 
Alinea 2 zu streichen und dafür hinter Artikel 61 solgende zwei 
neue Artikel einzureihen: ) 
„Artikel ... Neben dem Bundeshaushalts- 
Etatgesetz (Artikel 69) ist dem Reichstag jährllch 
ein Gesetz Über die Gesammtzahl der Aushebung 
zum Kriegsdienst vorzulegen. 
Artikel .... Dem nüchsten Reichstage sind 
vorzulegen: 
1) ein Gesetz über die Verpflichtung zum Krlegs- 
dienste; 
2) ein Gesetz über die Art der Aushebung (Re- 
krutirungsgesetz); 
3) ein Gesetz, wodurch die Organisation des gan- 
zen Bundesheeres festgesetzt wird. 
Durch dieses Gesetz bestimmen sich zugleich die 
Kontingente der einzelnen Bundes staaten.“ 
5) St. Ber. S. 72.. 
LVA. . O. S. 720. 
r½%) Dr.-S. u. 111. 
Naalen. 11. 45
	        
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