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Falle befinden sollten, in dem Augenblicke, wo man weitere Kämpfe dieser
Art in Aussicht stellt — und wir Alle verkennen die Bedeutung der Situation
wahrhaftig nicht nach Außen und sind gemein, dem Auslande jede Ein-
mischung in unsere Angelegenheiten entschieden zu verleiden. — Aber anstatt an
Rechten zu gewinnen oder wenigstens das bescheidene Maß von Rochten, dessen
wir uns erfreuen, zu erhalten sollen wir dasselbe opfern und einen Theil
dieser Rechte preisgeben. Och meine deshalb, daß die Annehmbarkeit der
neueren Amendements für uns nicht in Frage steht, daß sic unbedingt ver-
worsen werden müssen. Ich erlaube mir dabei am Schlusse noch die uns
zunächst stehenden Freunde von jener (linken) Seite dieses Houses auf merk-
sam zu machen, daß sie sich in eine entschieden mißliche Position begeben,
wenn sie gegen ihre eigenen wohlerwogenen Amendements, die die Majorltät
des Hauses erhalten haben, jetzt, da sie nicht überall hier conveniren, mit
Sous-Amendements, also gegen sich selbst auftreten. (Bravol)
Präsident der Bundescommissarien Ministerpräsident Graf v. Bismarch “)
Ich erlaube mir an die Hohe Versammlung bei diesem Artikel von Neuem
die dringende Bitte zu richten, sich wenigstens in diesem Falle für das
Amendement des Grafen Stolberg-Wernigerode, welches statt der
Worte „bis zum 31. December 1871“ setzen will „bis zum Erlaß eines
Bundesgesetzes“, und für das zu dem Hohenlohe'schen Amendement gestellte
Sous. Amendement des Grafen Otto von Stolberg-Wernigerode erklären zu
wollen. Geschieht dies nicht, meine Herren, so laufen wir die Gefahr
— ich üÜberlasse es Jedem, die Bercechnung anzustellen, daß, nachdem alle
diejenigen Aenderungsanträge, welche den verbündeten Regierungen die Vor-
lage annehmbar machen würden, verworfen sind, — die Vorlage nicht annehm-
bar wird und jetzt im letzten Augenblicke das Ziel der Berathung, welches
wir glauben schon mit der Hand sassen zu können, entrollt und nicht erreicht
wird. Diese Gefahr bitte ich sich zu vergegenwärtigen, ehe Sie dies ver-
werfen.
Bei der Abstimmungs) wurde der Antrag Eberhard Graf zu
Stolberg (s. S. 706 Ziffer 1) mit 157 gegen 119 Stimmen abgelehnt,
ebenso wurde der Unterantrag Otto Graf zu Stolberg (s. Ziffer 3)
bei Namensaufruf mit 156 gegen 120 Stimmen abgelehnt. Der Antrag
Fürst Hohenlohe Herzog von Ujest und Bennigsen (s. Ziffer 2),
dem in der Vorberathung beschlossenen Artikel Folgendes (als
Alinea 3, 4 und 5) beizufügen:
„Nach dem 31. December 1871 müssen diese Beträge
von den einzelnen Staaten des Bundes zur Bundeskasse
*#) St. Ber. S. 723 l. m.
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