Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

64 Reichstag. 
Staatelagen vorübergehend gedacht werden können, selbst in einer 
Republik, wie uns die Geschichte lehrt; aber der Imperialismus 
als Abschluß unserer Entwicklung, wie er une hingemalt wurde, ist echt 
demokratischen Institutionen durch und durch unverträglich und 
also ganz entschieden von der Demokratie abzulehnen. (Bravo! 
links.) Man hat nun weiter auf verschiedene Corrective hingedeutet, 
deren das Princip in seiner Geltendmachung oielleicht bedlrfen möchte, um 
es innerhalb bestimmer Richtungen, wie es der eine oder der andere oer- 
möge seines Parteistandpunktes für heilsam hält, in Wirkung zu halten. 
Meine Herren, ein echtes geschichtlich derechtigtes Princip trägt 
sein Correctiv immer in sich seldst. Wenn man von der Ungeüdt- 
heit absieht, die nothwendig dei der ersten Ausüdung sich in alle solche Dinge 
hineinmischt, wenn man ferner von der Gunst oder Ungunst der Situation 
absieht, in der ein solches Recht zum ersten Mal geübt wird, so wird man 
von seldst auf das rechte Correctiv kommen. Man gebe erstens dem Princip 
einmal dle volle Freiheit, daß es sich seinem elgenen Geist und Wesen nach 
geltend machen kann; und sodann, meine Herren, reihe man es nicht heraus 
aus demjenigen System ineinandergreifender staatlicher Einrichtungen, in das 
es naturgemäß gehört. In demselden Augenblick, wo Sie es in den Zu- 
sammenhang derjenigen Rechte und Freiheiten eingefügt haden, die zu dem 
Sostem nothwendig gehören, dem es entsprungen ist, in demselben Augen- 
blick werden Sie den Ausschreitungen nach dieser oder jener Seite am desten 
vorgebeugt haben, in demselden Augeublick werden Sie üder seine Anwen- 
dung am allerberuhlgsten und am wenigsten desorgt zu sein brauchen. Daß 
das gegenwärtig nicht der Fall ist, hat Ihnen der Adgeordnete Waldeck 
bereits enkwickelt. Wir treten mit diesem Wahlrecht und seiner Auelldung. 
plö#tzlich in Zustände hinein, die vollkommen ihm nicht entsprechen, wir haden 
alle die Hülfsmittel nicht, dle ihm zu seinem wahren Ausdruck in der Presse, 
im Vereinsrecht und in allen diesen Dingen verhelsen; wir haben nicht die- 
jenigen localen Institutionen in dem Gemeindewesen, die Seitens der Wat- 
ler die vollständig gesicherte Auslbung des Rechts dedingen. Deswegen kann 
man über den jetzigen Ausfall der Wahlen, er stelle sich wie er 
wolle, ruhlg in die Zukunft sehen; einmal auf die Tagesord- 
nung gesetzt, wird auch dies Princip der allgemeinen gleichen 
und directen Wahlen sich selbst vollziehen und seine Mission er- 
füllen, die wahrhafg nicht die ist, abgelebten Staatsformen und Beschrän- 
kungen der Volksrechte und Freiheiten auf die Länge zu Diensten zu stehen. 
Auf der andern Seite suchen die geehrten Herren — nad zum Theil 
muß ich dies auch dem Entwurf der verdlndeten Regierungen zum Vorwurf 
machen — in gewissen üußeren Hülfsmitteln das Correctto, von 
dem ich sprach. Man hat das passive Wahlrecht beschränkt, Sie haben 
die Diecussion über die Zulassung der Beamten gehört, Sie kennen die 
Beschränkungen, die facusch hinsichtlich der passiven Wählbarkeit durch die
	        
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