Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

1010 I. Session des deutschen Reichstages. 
Dr. Brochhaus aus Leipzig (Ehrenfriedersdorf-Wolkenstein):") Ich 
habe um das Wort gebeten, meine Herren, blos um einige Worte auf die 
Rede des Herrn Sonnemann zu erwidern, zumal auch ich in näherer Be- 
ziehung zu der Presse stehe. Vieles von dem, was Herr Sonnemamn her- 
vorhob, hatte seine volle Richtigkeit und Begründung, aber gerade deshalb 
halte ich mich für verpflichtet, Sie zu bitten, tratzdem seine Anträge nicht 
anzunehmen. Alles, was er anführte gegen die jetzige Preßgesetzgebung und 
speziell gegen die Preßzustände in Preußen, spricht nach meiner Ansicht nur 
dafür, daß möglichst bald diese Zustände auf dem allein richtigen Wege, 
durch ein Gesetz geregelt werden, aber nicht durch Resolutionen, nicht durch 
Grundrechte, die eben in keiner Weise ein Schutz der Presse sind! Gerade 
im Jahre 1848 ist dieser falsche Weg eingeschlagen worden, und sxäter in 
Preußen sind ähnliche Grundrechte ausgenommen worden unter die Ver- 
fassungebestimmungen, aber die Zeit hat sie späterhin nicht beachtet, die Ge- 
setze haben in keiner Weise dann diesen Grundrechten entsprochen. Meine 
Herren, es ist überhaupt die Tendenz der Mehrheit dieses Hauses, weniger 
durch schöne Worte als durch Thaten zu wirken, nicht durch Grundrechte, 
sondern durch tüchtige freisinnige Gesetze. Auch in Bezug auf die Presse 
rathe ich entschieden dazu, diesen Weg einzuschlagen. Ich hoffe allerdings, 
daß dem Deutschen Reichstage bald ein Preßgesetz vorgelegt werden wird, 
und ich glaube, auch für die preußischen Preß zustände wird dasselbe sehr 
segensreich wirken. Aber meine Herren, ein Gesetz wollen wir haben, nicht 
diese schönen Worte! Ich bin überzeugt, daß auch das Deutsche Volk in 
dieser wie in allen übrigen Hinsichten richtig verstehen wird, was hier von 
der Mehrheit des Hauses gewünscht wird! (Bravol) 
Bei der Abstimmung“’) wurden sämmtliche Grundrechts-Artikel zu- 
nächst in der von Sonnemann beantragten Fassung einzeln abgelehnt: 
ebenso wurde jede der beiden beantragten motivirten Tagesorduungen 
abgelehnt; ebenso wurden sodann die Grundrechtsartikel in der Reichens- 
perger schen Fassung abgelehnt und zwar letzteres bei namentlicher Ab- 
stimmung mit 223 gegen 59 Stimmen. Hierauf wurde Art. 2 in der 
Fassung des Entwurfs für angenommen erklärt“). 
*!) St. B. S. 153 l. u. 
")) St. B. S. 154 I. m. 
*““) St. B. S. 155 r. g. u. Es würde uns zu weit födren, wenn wir die auf den 
Wege der einfachen (nicht Verfassungs.) Gesetzzgebung festgestellien einzelnen Grundreckte 
versolgen wollien. Vergl. beispielsweise das schon am 1. November 1867 erlassene Gesesß 
über die Sreizügigkeit.
	        
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