Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Anmerkung zu Art. 3. 1011 
Anmerkung 
zu Artikel 37)0. 
A. Aus der ordentlichen Session von 1867. 
Bei dem ersten ordentlichen Norddeutschen Reichstage von 1867 waren 
eine größere Zahl von Petitionen aus Mecklenburg eingegangen, welche 
den Reichstag um die nöthigen Schritte baten, damit Mecklenburg in die 
Reihe der konstitutionellen Staaten unverzüglich eintrete. Diese Petitionen 
trugen die Nummern 55, 56, 75, 76, 87, 91 und 92. Hierüber wurde 
von dem Referenten Dr. Wiggers (Gnoien-Goldberg 2c.) unter Ziffer XI. des 
III. Berichtes der Petitionskommission d. d. 20. Oktober 1867 Vortrag er- 
stattet (Anlagen S. 215) und gieng der Kommissionsantrag dahin: 
der Reichstag wolle beschließen: 
Die ebengenaunten Petitionen dem Bundoskanzler mit 
der Aufforderung zu überweisen, die geeigneten 
Schritte zu einer Reform der Mecklenburgischen Landesver- 
fassung im Sinne der Petenten baldmöglichst einleiten zu 
wollen“). 
In der 27. Sitzung vom 27. Oktober 1867 kam dieser Bericht im 
Norddeutschen Reichstage zur Verhandlung (St. B. S. 597 ’r.) Es war 
hier der Verbesserungsantrag Aegidi eingegangen, welcher lautete: 
der Reichstag wolle beschließen: 
„In Erwägung, daß die in den beiden Mecklenburg annoch 
bestehende altlandständische Verfassung ihrem innersten Wesen 
nach mit den der Verfassung des Norddeutschen Bundes zum 
*) Hier im vorlicgenden Falle handelt es sich zwar nur um Verhandlungen des 
Reickstages über eingekommene Petitionen und zwar in zwei Sessionen, in der or- 
dentlichen von 1867 und in der von 1869 Allein — abgesehen von der wenigstens 
respektiren Identität, welche mit dem Verfassungsantrage von 1867 (Konstituirender 
Reichstag mit spezieller Richtung auf Mecklenburg besteht, wiederholte Moriz Wiggers 
(Berlin) gelegentlich der Reichstags-Verhandlungen über die süddeutschen Beitrittsver- 
träge und die hiebei vergelegte Verfassung im Jahre 1870 den allgemeinen Verfassungs- 
antrag, welchen er schon am Koust. Nordd. Reichstage gestellt batte (Be. I. S. 408 
Ziff. 14, vgl. mit S. 444 fgg.) aufs Neue (s. oben Band III. S. 237) und bei den 
darüber gepflogenen Debatten war es. daß auf die mittlerweile über jene Petitionen 
gepflogenen Debatten und gefaßten Reichstags= und beziehungsweise Bundesraths-Be- 
schlüsse ausdrücklich Bezug genommen wurde. Vergl. besonders die Rede von Wiggers 
(Berlin) (Bd. III. S. 239 und 240). Wir haben unter diesen Umständen ansnahms- 
weise auch jene Petitions-Verhandlungen in den Bereich unserer Darstellung ziehen 
n müssen geglaubt. 
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