Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

1012 I. Session des deutschen Reichstages. 1871. 
Grunde liegenden Prinzipien und den darauf begründeten Insti- 
tutionen unvereinbar ist und durch den längeren Fortbestand 
dieser Inkongruenz die nationalen Interessen in vielfacher Be- 
ziehung geschädigt werden müßten, daß aber eben darum auch 
der Erwartung Raum zu geben ist, es werden die Großherzog-= 
lichen Regierungen zur Vermeidung eines direkten Einschreitens 
der Bundesgewalt auf eine jenen Prinzipien und Institutionen 
entsprechende Umgestaltung und Ordnung der inneren Verfassungs- 
zustände des Landes in kürzester Frist Bedacht zu nehmen nicht 
ermangeln, über die Petitionen zur Tagesordnung über- 
zugehen“. 
Nachdem der Berichterstatter Dr. Wiggers den Kommissionsantrag ein- 
läßlich begründet hatte'), stellte von Mallinckrodt den Gegenantrag, unter 
Ablehnung beider Anträge aus Gründen der Inkompetenz, einfache Ta- 
gesordnung anzunehmen"'), und wurde hierin von Windthorst unter- 
stützt""), während Wiggers (Berlin) den Kommissionsantrag befürwortetet). 
Graf von Bassewitz sprach sodann wieder für einfache Tagesordnung ), 
Dr. Meyer (Thorn) für den Kommissionsantrag —##) worauf Dr. Aezidi 
(Hamburg) seinen Antrag motivirte. 1) Nachdem Schluß der Debatte be- 
schlossen war und der Berichterstatter noch einmal das Wort ergriffen hatte, 
stellte ven Mallinckrodt den neuen Antrag: 
der Reichstag wolle beschließen: 
über die Petitionen wegen mangelnder Zuständigkeit zur 
Tagesordnung überzugehen, 14) 
wogegen nun Graf Bassewitz den Antrag auf ein fache Tagesordnung 
als seinen Antrag aufrecht erhielt. 44) 
Bei der Abstimmungs) wurde die einfache Tagesordnung abgelehnt, 
cbenso der Antrag Aegidi abgelehnt. Der Kommissionsantrag wurde 
sodann bei namentlicher Abstimmung mit 106 gegen 102 Stimmen — gleich- 
falls abgelehnts8#). 
*) St. B. S. 597 r. m. bis 599 l. g. u. 
*) St. B. S. 599 l. u. 
*“) St. B. S. 599 r. m. 
1) St. B. S. 600 l. g. u. 
+4) St. B. S. 601 1 m. 
16) St. B. S. 602 l. u. 
*.) St. B. S. 603 l. u. 
*(I) St. B. S. 607 l. m. 
*### St. B. S. 608 I. m 
S) St. B. S. 608 I. m. 
55) St. B. S 609 r. o. An diese Verhandlung schloß sich eine ähnuliche über 
einc Beschwerdevorstellung von Gemeindevertretern und Einwohnern des Fürstenthums
	        
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