Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

1026 I. Session des deutschen Reichstages. 
obgleich es nicht in seinem Antrage ausgedrückt ist. Ich bin nämlich der 
Ansicht, daß die Beleuchtung und die Seezeichen an offener See recht gut 
und zweckmäßiger Weise Sache des Bundes seien, weil bei diesen Sachen 
ein einzelnes Flußrevier oder Küstenrevier vielleicht nicht in der Weise inter- 
essiri ist. Es ist gewissermaßen eine internationale Pflicht, die eine große 
Nation hat, daß sie ihre Küsten am Meere, welches doch die große Land- 
straße ist, in einen solchen Zustand herstelle, daß sie für Alle passirbar ist, 
— ich wiederhole am offenen Meere damit man es nicht damit verwechsle 
(die Herren, die nicht mit der Sache so vertraut sind, möchten es vielleicht 
verwechseln): mit den Revieren, wo am Ausgange der Flüsse gewissermaßen 
schon für den Laien das Meer ist, wo aber das Flußrevier sich immer bis 
zur ersten Tonne, wo die Schiffer sagen: jetzt sind wir im Flusse, erstreckt, 
wo eigentlich überhaupt eine Betonnung nur stattzufinden pflegt, während 
die großen Leuchtfeuer mehr am offenen Meere sind, und eine Betonnung 
davon eigentlich erst bei dem Eingange zu den Flußmündungen u. s. w. 
stattfindet. — Darum bitte ich also die Herren das nicht zu verwechseln, und 
ich wiederhole, an den offenen Meeren würde ich es wohl gefügt balten, daß 
es Sache des Bundes würde, die Verwaltung und nähere Bestimmung über 
diese Sache auf sich zu nehmen, indem er gewissermaßen eine internationale 
Pflicht ist. Ich würde demnach, wenn man sich dahin entscheiden sollte, 
dringend empfehlen, daß man mit anderen Nationen im Wege des Vertrages 
feststelle, daß für die Beleuchtung am offenen Meere keine Abgabe erhoben 
wird. Das läßt sich hören, und wenn auf der einen Seite Frankreich und 
England diese Abgaben, die sie erheben, aufheben, so könnte Deutschland es 
auch thun. Sodann aber, abgesehen von dem offenen Meere, wo es Revier 
ist, muß es stets Verwaltung der betreffenden Revier-Behörden sein, eine 
Vereinigung darüber zu treffen, wie sie es am besten machen, wie sie in 
jeder Beziehung alle Einzelheiten feststellen wollen, die sie vielleicht vicl besser 
feststellen können als eine Centralregierung hicr in Berlin, dann muß für 
diese Sachen eine entsprechende Abgabe erhoben werden, wodurch diese An- 
stalten sich selbst erhalten und nicht dem Bundesbudget irgendwie zur Last 
fallen. Das würde im Allgemeinen kurz meine Ansicht von der Sache sein, 
und um dieses festzustellen, müßte es an eine Kommission verwiesen werden. 
Ich will mich nun noch über einige andere Punkte aussprechen. Der Herr 
Vorredner hat motivirt, die Schiffbrüche an der Französischen Küste wären 
nicht so stark wie an den Deutschen Küsten. Mir steht zufälligerweise als 
Vorsitzendem der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger an der 
Französischen Küste das nöthige Material zu Gebote, und nach meinen 
statistischen Daten ist die Zahl der Verunglückten an der Französischen Küste 
größer als an unserer Küste, wie überhaupt, Gott sei Dank, der Verlust an 
Menschenleben an unserer Deutschen Küste noch bei Weitem nicht diesjenige 
Höhe erreicht als in anderen Staaten, wo sich die Gesellschaft bestrebt, mög- 
lichst Abhülfe zu schaffen. Der Herr Vorredner deutetc noch an, in Helgeland
	        
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