1026 I. Session des deutschen Reichstages.
obgleich es nicht in seinem Antrage ausgedrückt ist. Ich bin nämlich der
Ansicht, daß die Beleuchtung und die Seezeichen an offener See recht gut
und zweckmäßiger Weise Sache des Bundes seien, weil bei diesen Sachen
ein einzelnes Flußrevier oder Küstenrevier vielleicht nicht in der Weise inter-
essiri ist. Es ist gewissermaßen eine internationale Pflicht, die eine große
Nation hat, daß sie ihre Küsten am Meere, welches doch die große Land-
straße ist, in einen solchen Zustand herstelle, daß sie für Alle passirbar ist,
— ich wiederhole am offenen Meere damit man es nicht damit verwechsle
(die Herren, die nicht mit der Sache so vertraut sind, möchten es vielleicht
verwechseln): mit den Revieren, wo am Ausgange der Flüsse gewissermaßen
schon für den Laien das Meer ist, wo aber das Flußrevier sich immer bis
zur ersten Tonne, wo die Schiffer sagen: jetzt sind wir im Flusse, erstreckt,
wo eigentlich überhaupt eine Betonnung nur stattzufinden pflegt, während
die großen Leuchtfeuer mehr am offenen Meere sind, und eine Betonnung
davon eigentlich erst bei dem Eingange zu den Flußmündungen u. s. w.
stattfindet. — Darum bitte ich also die Herren das nicht zu verwechseln, und
ich wiederhole, an den offenen Meeren würde ich es wohl gefügt balten, daß
es Sache des Bundes würde, die Verwaltung und nähere Bestimmung über
diese Sache auf sich zu nehmen, indem er gewissermaßen eine internationale
Pflicht ist. Ich würde demnach, wenn man sich dahin entscheiden sollte,
dringend empfehlen, daß man mit anderen Nationen im Wege des Vertrages
feststelle, daß für die Beleuchtung am offenen Meere keine Abgabe erhoben
wird. Das läßt sich hören, und wenn auf der einen Seite Frankreich und
England diese Abgaben, die sie erheben, aufheben, so könnte Deutschland es
auch thun. Sodann aber, abgesehen von dem offenen Meere, wo es Revier
ist, muß es stets Verwaltung der betreffenden Revier-Behörden sein, eine
Vereinigung darüber zu treffen, wie sie es am besten machen, wie sie in
jeder Beziehung alle Einzelheiten feststellen wollen, die sie vielleicht vicl besser
feststellen können als eine Centralregierung hicr in Berlin, dann muß für
diese Sachen eine entsprechende Abgabe erhoben werden, wodurch diese An-
stalten sich selbst erhalten und nicht dem Bundesbudget irgendwie zur Last
fallen. Das würde im Allgemeinen kurz meine Ansicht von der Sache sein,
und um dieses festzustellen, müßte es an eine Kommission verwiesen werden.
Ich will mich nun noch über einige andere Punkte aussprechen. Der Herr
Vorredner hat motivirt, die Schiffbrüche an der Französischen Küste wären
nicht so stark wie an den Deutschen Küsten. Mir steht zufälligerweise als
Vorsitzendem der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger an der
Französischen Küste das nöthige Material zu Gebote, und nach meinen
statistischen Daten ist die Zahl der Verunglückten an der Französischen Küste
größer als an unserer Küste, wie überhaupt, Gott sei Dank, der Verlust an
Menschenleben an unserer Deutschen Küste noch bei Weitem nicht diesjenige
Höhe erreicht als in anderen Staaten, wo sich die Gesellschaft bestrebt, mög-
lichst Abhülfe zu schaffen. Der Herr Vorredner deutetc noch an, in Helgeland