1030 I. Session des deutschen Reichstages.
durchführbarer Antrag herauskommen;: so wie er ist, scheint er mir zwecklos.
Wenn das geehrte Mitglied für Bielefeld gesagt hat, daß die Hansestädte die
Deutschen für sich bezahlen ließen, so ist mir das allerdings eine sehr große
Neuigkeit, eine recht angenehme Neuigkeit für meine Mitbürger. Wir haben
bisher immer geglaubt daß wir cine Unterbilanz haben von 300,000 Thalern
aus den Stromeinrichtungen. Ich glaube, wenn etwas mit dem Antrage
geschehen soll, meine Herren, müßte es auf keinem anderen Wege geschehen,
als dem einer Kommission.
Präsident des Bundeskanzler-Amts Delbrück:") Die verbündeten Re-
gierungen werden stets gern bereit sei, Anträge auf Abänderung der Ver-
fassung, die sich auf ein Bedürfniß großer Verkehrsinteressen gründen, wie
solche hier angerufen werden, in sorgsame Erwägung zu nehmen. Zu dem
jetzt vorliegenden Antrage haben fie indessen eine bestimmte Stellung noch
nicht einnehmen können und zwar dedhalb, weil — wie dies auch schon von
zweien der Herren Vorredner, den Herren Abgeordneten für Bremen und
für Hamburg, hervorgehoben ist — nicht klar ersichtlich ist, worauf eigent-
lich der Antrag geht. Es ist — und ich muß darin dem Herrn Vor-
redner beitreten — zwischen der Formulirung des Gesetzes, wie sie vorge-
schlagen wird, und der Motivirung dieses Vorschlages ein Widerspruch. Die
Formulirung des Gesetzes geht lediglich darauf hin, gewisse Verkehrsein=
richtungen der Gesectzgebung und der Oberaufsicht des Bundes zu unterwerfen.
Der Herr Abgeordnete für Bremen hat bereits darauf hingewiesen, daß
hicraus in Beziehung auf die Verwaltung dieser Anstalten von Seiten des
Bundes unmittelbar Nichts folgte. Wenn es die Ansicht des Antrages ist,
dem Bunde, sei es für alle die hier in Rede stehenden Anstalten, sei es für
gewisse dieser Anstalten, die Verwaltung zu übertragen, also in dem Sinne,
wie der Bund in Beziehung auf beispielsweise das Post= und Telegrapben-
wesen die Verwaltung hat, so muß das präzis und bestimmt ausgedrückt
werden. Erst wenn in dieser Weise der Antrag eine bestimmte, unzwei-
deutige Gestalt gewonnen hat, werden die verbündeten Regierungen in der
Möglichkeit sein, zu dem Antrage Stellung zu nehmen. Es ist heute und
zwar von dem Herrn Abgeordneten für Bremen ein wenn ich so sagen soll
gemischtes System angedeutet, ein System, das in der Mitte liegt zwischen
der bloßen Gesetzgebung und der Oberaufsicht und der vollständigen Ueber-
nahme der Verwaltung. Der Herr Abgeordnete für Bremen hat es für
zulässig bezeichnet, daß ein Theil dieser Anstalten dem Verwaltungswege
übergeben werden soll. Wie gesagt, alle diese Fragen würden erst eine be-
stimmte Gestalt, sei es hier durch die Berathung im Plenum, sei es durch
Kommissionsberathung, gewonnen haben müssen, bevor die verbündcten Re-
gierungen in der Lage sind, sich für das Eine oder das Andere auszusprechen.
„ St. B. S. 214 r. u.