Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

1030 I. Session des deutschen Reichstages. 
durchführbarer Antrag herauskommen;: so wie er ist, scheint er mir zwecklos. 
Wenn das geehrte Mitglied für Bielefeld gesagt hat, daß die Hansestädte die 
Deutschen für sich bezahlen ließen, so ist mir das allerdings eine sehr große 
Neuigkeit, eine recht angenehme Neuigkeit für meine Mitbürger. Wir haben 
bisher immer geglaubt daß wir cine Unterbilanz haben von 300,000 Thalern 
aus den Stromeinrichtungen. Ich glaube, wenn etwas mit dem Antrage 
geschehen soll, meine Herren, müßte es auf keinem anderen Wege geschehen, 
als dem einer Kommission. 
Präsident des Bundeskanzler-Amts Delbrück:") Die verbündeten Re- 
gierungen werden stets gern bereit sei, Anträge auf Abänderung der Ver- 
fassung, die sich auf ein Bedürfniß großer Verkehrsinteressen gründen, wie 
solche hier angerufen werden, in sorgsame Erwägung zu nehmen. Zu dem 
jetzt vorliegenden Antrage haben fie indessen eine bestimmte Stellung noch 
nicht einnehmen können und zwar dedhalb, weil — wie dies auch schon von 
zweien der Herren Vorredner, den Herren Abgeordneten für Bremen und 
für Hamburg, hervorgehoben ist — nicht klar ersichtlich ist, worauf eigent- 
lich der Antrag geht. Es ist — und ich muß darin dem Herrn Vor- 
redner beitreten — zwischen der Formulirung des Gesetzes, wie sie vorge- 
schlagen wird, und der Motivirung dieses Vorschlages ein Widerspruch. Die 
Formulirung des Gesetzes geht lediglich darauf hin, gewisse Verkehrsein= 
richtungen der Gesectzgebung und der Oberaufsicht des Bundes zu unterwerfen. 
Der Herr Abgeordnete für Bremen hat bereits darauf hingewiesen, daß 
hicraus in Beziehung auf die Verwaltung dieser Anstalten von Seiten des 
Bundes unmittelbar Nichts folgte. Wenn es die Ansicht des Antrages ist, 
dem Bunde, sei es für alle die hier in Rede stehenden Anstalten, sei es für 
gewisse dieser Anstalten, die Verwaltung zu übertragen, also in dem Sinne, 
wie der Bund in Beziehung auf beispielsweise das Post= und Telegrapben- 
wesen die Verwaltung hat, so muß das präzis und bestimmt ausgedrückt 
werden. Erst wenn in dieser Weise der Antrag eine bestimmte, unzwei- 
deutige Gestalt gewonnen hat, werden die verbündeten Regierungen in der 
Möglichkeit sein, zu dem Antrage Stellung zu nehmen. Es ist heute und 
zwar von dem Herrn Abgeordneten für Bremen ein wenn ich so sagen soll 
gemischtes System angedeutet, ein System, das in der Mitte liegt zwischen 
der bloßen Gesetzgebung und der Oberaufsicht und der vollständigen Ueber- 
nahme der Verwaltung. Der Herr Abgeordnete für Bremen hat es für 
zulässig bezeichnet, daß ein Theil dieser Anstalten dem Verwaltungswege 
übergeben werden soll. Wie gesagt, alle diese Fragen würden erst eine be- 
stimmte Gestalt, sei es hier durch die Berathung im Plenum, sei es durch 
Kommissionsberathung, gewonnen haben müssen, bevor die verbündcten Re- 
gierungen in der Lage sind, sich für das Eine oder das Andere auszusprechen. 
  
„ St. B. S. 214 r. u.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.