1086 1869. Art. 4 Ziff. 13.
wie der Abgeordnete Windthorst, den Staat als eine Art Aktiengesellschaft.
Wir aber meine Herren, sind fern von der Ueberzeugung, daß wir im Jahre
1867 nichte gethan hätten, als einen „Bund auf Aktien“ zu etabliren. Wir
haben diesen Bund geschaffen, weil ein einheitlicher Körper ein Bedürfniß
für die Deutsche Nation ist, und dagegen kommt man mit solchen Gründen
des Aktienrechts nicht auf. Die Deutsche Nation will existiren, sie will leben,
sie will sich bewegen, und dazu bedarf sie eines Körpers. Die Zeit, wo sie
in der Welt herumschlich wie Banquo's Geist, ohne einen Körper zu besitzen,
ist glücklich durch die Ereignisse von 1866 beseitigt worden; und zu behaupten,
es Cxistire kein Deutscher Staat, es eristire keine Deutsche Nation, Deutsch-
land müsse, um irgend etwas zu beschließen, erst Umfrage halten bei allen
Regierungen und bei allen Kammern, und wenn nur eine dieser kleinen
Kammern und nur eine dieser Regierungen nein sage, so sei es mit der
Sache aus, — das heißt das Jahr 1866 leugnen, das heißt die Bundes-
verfassung leugnen, weiter nichts! Dem gegenüber wird freilich gesagt: die
Verfassung könne auf keinem andern Wege geändert werden als auf dem-
jenigen, auf welchem sie entstanden ist. Wenn das richtig wäre, so könnten
alle diejenigen zahlreichen Verfassungen, die aus einseitiger Oktroyirung her-
vorgegangen sind, nicht durch Paktirung zwischen allen Faktoren sondern nur
im Wege einseitiger Oktroyirung durch die Regierung allein geändert werden.
Wo soll denn das hinaus? Diese Theorie hat vielleicht auf juristischem Ge-
biete etwas Scheinbares; aber übertragen wir sie doch einmal auf ein anderes
Gebiet! Glauben Sie denn, daß der Mensch, um zu leben, um thätig zu
sein, um das Bereich seiner Thätigkeit auszudehnen, jeden Augenblick, wo er
eine solche Funktion seiner Thätigkeit vornimmt, zurückgehen müsse auf den
Grund seiner Entstehung? Glauben Sie, daß ick, um heute Etwas zu thun,
denjenigen Prozeß wieder durchmachen müßte, den ich durchmachen mußte,
um aus dem nasciturus ein natus zu werden? (Heiterkeit.) Das ist die
Konsequenz der Windthorst'schen Theorie. Nun kann man freilich sagen:
in einem einheitlichen Staate ist das etwas Anderes als wie in einem
zusammengesetzten Staate; der Norddeutsche Bund ist ja ein zusammen-
gesetzter Staat. Aber diese Frage ist in der Verfassung geregelt. Denn es
steht darin mit klaren Worten: „Bundetgesetze gehen den Landesgesetzen
vor"; und es steht mit klaren Worten darin, auf welchem Wege und in
welchen Formen Verfassungsveränderungen vorgenommen werden müssen
— können will ich sagen. Wenn das aber auch nicht der Fall wäre, so
versteht es sich doch jedenfalls von selbst, daß irgend eine oberste Instanz
für die Kompetenz da sein muß, und diese oberste Instanz kann, eben weil
sie die oberste ist, nicht unten sein; sie muß an der Spitze sein und kann
nicht an der Basis sein. Sie kann nicht sein bei den einzelnen Kammem
der einzelnen Staaten, und sie kann nur sein in der Bundesregierung, im
Bundesrathe und im Reichstage. Wenn die Theorie des Herrn Abgeordneten
Windthorst richtig wäre, so würden z. B. auch die Amerikanische Union und