Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

1100 1869. Art. 4 Ziff. 13. 
drücklich übertragen sind —" genau formulirt die Ansicht des Abgeordneten 
Windthorst von heute. Und wie motivirte der damalige Abgeordnete 
Zachariae diese Ansicht — ein Staaterechtslehrer von großer Autorität auch 
für den Abgeordneten Windthorst? Er sagte: „Es ist daher mein Antrag, 
daß ausdrücklich bestimmt auch in dieser Verfassung ausgesprochen werde: 
Die Bundesgewalt wird durch die ihr in dieser Verfassung zugewiesenen 
Kompxetenzen bestimmt und begrenzt, und was ihr nicht zugewiesen ist, ver- 
bleibt in der Seuveränctätesphäre der einzelnen Staaten.“" Es ist dies 
wörtlich so citirt, wie der Abgeordnete Windthorst originell es heute ausge- 
sprochen hat. „Es ist dieser Grundsatz in allen Bundesverfassungen ausge- 
sprochen. Sie finden ihn in der Nordamerikanischen Verfassung. Sie finden 
ihn in der Schweizerischen Verfassung gleich in einem der ersten Artikel, 
und auch die Entwürfe, welche 1849 theils in Frankfurt, theils dann in 
Berlin ausgearbeitet worden sind, haben diesen Grundsatz au die Spitze 
gestellt. Und, meinc Herren, wenn ich da von einer Seite hören muß, daß 
der Artikel überflüssig sei, wir ständen ja auf dem Boden des Vertrages, 
nun, meine Herren, — da, wo die Verfassung anfängt, hört der 
Vertrag auf.“ (Zustimmung.) Ob der Herr Abgeordnete Windthorst 
auch heutc noch dem zustimmt? — widersprochen hat er damals aber nicht 
Und was sagte der Abgeordnete Wagener darauf — ich setze hinzu, der 
Abgeordnete Wagener (Neustettin), derselbe, welcher auch heute gesrochen 
hat, damit Sie das nicht bezweifeln: „Meine Herren, wenn diese Bestim- 
mung nicht hinzugefügt wird, wenn die Bundesgesetzgebung in ihrer Aktion 
unbeschränkt bleibt, kann ich meinerseits einen praktischen Nutzen in einer 
solchen theoretischen Feststellung nicht finden, da ja die Gesetzgebung des 
Bundes in iedem Augenblick sich in der Lage befindet, auf dem ihr vorge- 
zeichneten Wege das Verhältniß zu ändern und eine Entwicklung desselben 
herbeizuführen, welche der Herr Antragsteller durch diesen Antrag hat ver- 
meiden wollen. Er hat zwar gesagt, es sei nach der Annahme dieses An- 
trages wenigstens eine Präsumtion gewonnen und im Zweifelefall sei die 
Präsumtion dahin zu firiren, daß, was nicht ausdrücklich der Bundesgewalt 
übertragen werde, den einzelnen Staaten verblicben sei. Wir kommen hier 
wieder auf die Institution, welche voraussichtlich der Herr Antragsteller noch 
im Sinn hat, auf die Institution des Bundesgerichts, welches dann die 
Zweifel entscheiden müßte und wahrscheinlich auch nach dem Sinn des Herm 
Antragstellers entscheiden soll."“ An einer andern Stelle sagt der Abgeordnete 
Wagener noch deutlicher alg hier — doch ich will, um den Gang dieser 
Verhandlungen abzuschließen, noch zuvor Folgendes bemerken. Der Abge- 
ordnete Ellissen erwiderte gegen den Antrag des Abgeordneten Zachariae, 
weil er die Bundeskompetenz so unbeschränkt lassen welle, wie der Abge- 
ordnete Zachariae sie zurückzuweisen wünsche. Dasselbe sprach der Abgeordnete 
Miquel aus. Und was war die Folge davon? Der Präsident verkündete: 
für den Antrag des Abgeordneten Jachariae haben sich nur wenige Stimmen
	        
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