Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Lasker. 1101 
ergeben, es waren die Stimmen, die Sie bei vrerschiedenen Gelegenheiten 
kennen gelernt haben als Diejenigen, welche der Bundesverfassung überhaupt 
nicht günstig waren. Auf Seite 318 finden Sie die Verhandlung über 
den Antrag des Abgeordneten Miquel, welcher eine Verfassungsbestimmung 
aufgenommen wünschte: „Der Bund ist befugt im Wege der Gesetzgebung 
auch solche Einrichtungen zu treffen und Maßregeln anzuordnen, welche auf 
andere als die im Artikel 1 bezeichneten Gegenstände sich beziehen, wenn 
dieselben im Gesammtinteresse nothwendig sind.“ Der Abgeordnete Migquel 
motivirte damals diesen Antrag, daß man zwar im Wege der Verfassung- 
änderung jeder Zeit solche Beschlüsse fassen könne, daß er aber nicht wünsche, 
immer der strengen Form der Verfassungsänderung sich zu bedienen, und er 
wolle deshalb für diesen Fall von der Form der Verfassungsänderung sich 
dispenfiren. Darauf denn nun der Herr Abgeordnete von Thielau: „Ich 
muß aber gegen den Herrn Abgeordneten, der so eben gesprochen hat, er- 
wähnen, daß es sich hier um einen Bundesstaat handelt, und daß sich der- 
selbe eben dadurch vom Einheitsstaat unterscheidet, und daß er nicht anders 
begründet werden kann, als wenn bestimmte Pflichten und Rechte festgestellt 
werden, und daß man diese nicht in die Luft stellen kann, um alletz Mög- 
liche darunter präsumiren oder einschieben zu können." Darauf meinte der 
Herr Abgeordnete Wagener: „Wir haben die Verfassungsbefugniß zur Ab- 
änderung der Verfassung, wir brauchen sie uns nicht durch Amendements 
beizulegen und ich glaube, es ist ein Irrthum von dem Herrn Antragsteller, 
wenn er meint, daß zwischen einer Verfassungsänderung und dem, was er 
uns hier vorschlägt, irgend ein sachlicher und durchgreifender Unterschied vor- 
handen ist.“ Nochmals Herr Wagener: „Es kann eben nur den Eindruck 
machen: wir haben zwar beschlossen, wir wollen die Kompetenz einstweilen 
feststellen, aber auch zugleich wieder in Frage stellen, weil die Möglichkeit 
vorhanden ist, daß noch neue Dinge hinzukommen können. Kommen diese 
neuen Dinge, meine Herren, dann bietet die Verfassungsurkunde einen voll- 
kommen ausreichenden und, wie mir scheint, durchaus nicht schwerfälligen 
Anhalt, um diese Dinge durchaus nach den Wünschen des Reichstags er- 
ledigen zu können.“" (Hört! hört!) Wenn etwa der Abgeordnete Wagener 
interpretiren will, daß der Weg, bei allen einzelnen Staaten, bei allen 
Kammern und Regierungen anzufragen und Einstimmigkeit herbeizuführen, 
kein schwerfälliger Weg sei, daß er diesen Weg als einen leichten habe be- 
zeichnen wollen, so will ich ihm persönlich die Wohlthat dieser Interpretation 
gönnen. Wir haben es aber damals nicht anders verstehen können, als daß 
er den Weg der für Verfassungsänderungen vorgeschriebenen Bundesgesetz- 
gebung gemeint hat. Und nun kommt der Herr Bundes-Kommissar Hof- 
mann: — der, wie ich nochmals wiederhole, in den damaligen Debatten der 
Regel nach aus der Reihe der Bundes-Kommissare das Wort ergriff, wo# 
es sich darum handelte, Erklärungen abzugeben. Wir wissen ja leider nicht, 
ob solche Erklärungen Namens des Bundesrathes gegeben worden sind oder
	        
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