Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

1102 1869. Art. a Ziss. 13. 
nur allgemein im Sinne des Bundesrathes; indessen die Herren haben ja 
heut einzeln zwischen offiziell, offizi5s und privatim unterschieden, und 
meines Erachtens muß dieser Erklärung des Herrn Bundes-Kommissars 
Hoffmann, die ich verlesen werde, der Charakter einer amtlichen oder min- 
destens einer offizissen beigemessen werden — „Ein Bedürfniß, weitere Ma- 
terien als die im Artikel 4 genannten auf dem Wege der Bundesgesetzge- 
bung zu regeln, kann sich im Laufe der Zeit allerdings herausstellen; aber 
wenn dies Bedürfniß wirklich dringend ist, wird sich auch wohl die Zwei- 
drittel-Majorität im Bundesrath finden, welche nöthig ist, um die gesetzge- 
berische Thätigkeit des Bundes auf solche Materien auszudehnen.“ (Hört! 
hört!) Meine Herren, es kommt noch deutlicher: (Heiterkeit.) „Daß dann 
die Verfassungsurkunde selbst jedesmal durch Aufnahme des betreffenden 
Gegenstandes in den Artikel 4 erst amendirt werden müßte,“ — was wir 
nämlich heute vorschlagen — „scheint mir doch eine zu formale Auffassung 
der Sache zu sein.“" (Ruf: Sehr gutl) Dann heißt es weiter: „Man 
wird im Eingang des betreffenden Gesetzes darauf Bezug nehmen können, 
daß dasselbe eine Verfassungsänderung enthalte und daß die hierbei nöthigen 
Formen gewahrt seien. Man wird das Gesetz erlassen könncn, ohne daß 
man deshalb in die Verfassungsurkunde selbst eine Aenderung des Tertes 
hineinträgt. Ein wirkliches Bedürfniß liegt dem Miquel'schen Antrag nicht 
zu Gund;" — dem Antrage nänmlich, daß auch noch über andere Punkte 
legisfizirt werden könnte ohne Aenderung der Verfassung, — „es kann 
dieser Antrag also nur so weit eine Bedeutung haben, daß einstweilen in 
die Verfassung eine Tendenz hineingelegt werden soll, von der ich schon 
vorhin warnend gesprochen habe. Ich bitte daher das Haus dringend, diesen 
Antrag zu verwerfen."“ — Meine Herren, der Herr Bundes-Kommissar Hof- 
mann wird wohl nicht in dem Verdachte stehen, daß er die Kompetenz des 
Bundes und überhaupt der Deutschen Institutionen allzusehr auszudehnen 
wünsche. Sie erinnern sich der Theilnahme desselben Herrn an den Ver- 
handlungen in dem Jollparlamente und Sie werden zugestehen, daß bei ihm 
von einem persönlichen Belieben, die Kompetenz des Bundes auszudehnen, 
nicht die Rede sein kann. Und nun komme ich, weil der Herr Abgeordnete 
Windthorst sich rühmt der Erfinder der Theorie zu sein oder vielmehr Der- 
jenige, der sie in diesem Hause zum ersten Mal agitirt hat, zum eigenen 
Ausspruche des Herrn Abgeordneten Windthorst, und zwar hat es mich um 
so mehr verwundert, daß er sich dieses Ausspruchs nicht erinnert hat, als 
er einen Theil jener Verhandlungen heute citirt hat und als ich selbst in 
guter Loyalität ihn darauf aufmerksam gemacht habe, daß ich seine eigenen 
Worte als Gegensatz citiren würde, sobald ich hinter ihm zum Worte kommen 
sollte. Er hätte sich also überzeugen und eine Erklärung geben können, 
welche ihm am günstigsten gewesen wäre, um es mindestens bis zu dem 
Zweifel zu bringen, welcher ihm genügend erschien, um die Sache in der 
Schwebe zu lassen, uns zu ermahnen, daß, weil die Sache noch nicht spruch-
	        
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