Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Twesten. 1135 
bahnen selbst überwachen. Diese praktische Nothwendigkeit hat alle civilisirten 
Staaten zu einem Kollegium von gleich berechtigten Ministern geführt. Es 
kommt nicht auf den Namen sondern auf die Stellung der Verwaltungs- 
chefs an. Ist nur Einer verantwortlich, so sind die übrigen in der That sub- 
alternisirt, sie müssen sich der Entscheidung des Einen fügen, welcher die 
Last und die Ehre der Verantwortlichkeit allein zu tragen hat. Ohne den 
Widerspruch gleichberechtigter Kollegen, ohne die Abgrenzung der Gewalten 
und Kompetenzen wird immer die Gefahr einer einseitigen Geschäftsleitung, 
eines gelegentlichen Eingreifens, der Unstctigkeit und der Widersprüche nahe 
liegen. Eine solche persönliche Diktatur kann keine dauernde GEinrichtung 
werden. In den Augenblicken großer Entscheidung, in großen Komplikatio- 
nen der Staatengeschichte, da mag Alles der auswärtigen Politik unterge- 
ordnet werden, wie im Kriege die militärischen Gesichtspunkte ausschließlich 
entscheiden müssen; aber das Auswärtige und der Krieg sind ihrer Natur 
nach auf das Zweckmäßige des Augenblicks gerichtet, und daneben muß in 
einem geordneten Staatswesen das Element des Stetigen, des Regelmäßigen 
gleichberechtigt vertreten werden. Die dauernden Interessen des Staates 
dürfen auf die Länge nicht den Rücksichten des Moments untergeordnet, nicht 
als Mittel für augenblickliche politische Zwecke verwendet werden. Einzelne 
materielle Gesetze und Einrichtungen können bei aller ihrer Wichtigkeit für 
das bürgerliche Leben nicht ausreichen, um ein Staatswesen zu gründen und 
zu erhalten; dazu gehören haltbare, politische Institutionen. Meine Herren, 
wir wünschen mit unserm Antrage keine Zukunftspolitik zu treiben, wir er- 
gehen uns nicht in Träumen von einem Deutschen Reiche, wie es sich künftig 
gestalten möge, sondern wir halten uns an das Praktische, wir verlangen 
Etwas, was jetzt geschehen kann und nach unserm Dafürhalten geschehen 
muß. Denn das Unfertige und Schwankende, was sich in Uebergangsperioden 
niemals vermeiden läßt, kann nicht unabsehbar verlängert werden, ohne 
überall Mißstimmung und Unzufriedenheit in gefährlichem Maaße zu steigern. 
Wir laufen in der That Gefahr in chaotische Zustände zu gerathen. Die 
meisten Arbeiten der Gesetzgebung und der Verwaltung im Bunde werden 
bisjetzt und müssen bisjetzt in den Preußischen Fachministerien vorbereitet 
werden, aber die Chefs und Räthe dieser Ministerien sind nicht im Stande 
ihre Werke vor Bundesrath und Reichsrath zu vertreten, sie werden ihnen 
von Anderen korrigirt, sie werden von Anderen gehandhabt; es wird auch 
bald Dieses bald Jenes den einzelnen Preußischen Verwaltungszweigen von 
dem Bundeskanzleramt zugemuthet, vorgeschrieben, aus dem alten Geschäfts- 
kreise entzogen. Ich glaube nicht, meine Herren, daß schon innerhalb des 
Preußischen Staates die Dinge auf die Länge in dieser Weise fortgehen 
können. Aber ebenso, meine ich, wäre es völlig falsch, wenn man annehmen 
wollte, daß eine regelmäßige Ordnung der Verwaltung bedrohlicher für die 
anderen Staaten und ihre Selbstständigkeit werden könnte, soweit diese nach 
der Bundesverfassung gewahrt ist. Denn, meine Herren, es kann auch jetzt
	        
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