Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

1156 1369. Art. 17. Verantwortliche Bundesministerien. 
aber daß das Mittel, welches er vorgeschlagen hat, irgend dazu führen könnte, 
diese Konflikte zu befeitigen, das kann ich in keiner Weise anerkennen, — 
wie dadurch die Einzelstaaten in der Verwaltung, in der Erfüllung der ihnen 
nach der Verfassung obliegenden Pflichten eine größere Sicherheit erlangen 
sollten, das, ich muß es gestehen, ist mir nicht recht klar; ich verstehe das 
nicht. Wenn es aber eine solche Unsicherheit giebt, und zwar eine Unsicher- 
heit, die wie mir scheinen will in allen Staaten gleichmäßig sich zeigen 
muß, nicht bloß in den kleinen, sondern auch in den größten Staaten, so ist 
es die Unsicherheit, die dadurch entsteht, daß so oft an der Basis der Ver- 
fassung hier gerüttelt wird, so ist es die Unsicherheit, die darin besteht, daß 
fortwährend Anträge auf Erweiterung der Kompetenz gestellt werden — 
(Sehr richtig? rechts), die Unsicherheit, die dadurch entsteht, daß schließlich 
kein einzelner Staat mehr recht weiß, ob er noch an irgend einen Gegen- 
stand der Gesetzgebung die Hand anlegen, ob er Gesetzrorschläge antasten 
und ausführen kann, und ob nicht der Reichstag auf dem Wege eines ein- 
fachen Antrages einiger Mitglieder ihm die Kompetenz entzieht. Wäre das 
wirklich die Absicht des Herrn Abgeordneten gewesen, den Einzelstaaten eine 
größere Sicherheit in der (ntwickelung der eigenen Kraft und Thätigkeit zu 
geben, so wird er diesen Zweck gewiß besser erreichen, wenn er von dergleichen 
weiteren Auträgen Abstand nimmt als durch die Ernennung von Bundes- 
ministern. Ferner hat der Herr Abgeerdnete eine Aeußerung gethan, die 
schon der Herr Vorredner erwähnt hat, daß nämlich — ich habe es wenigstens 
so verstanden — mr die Feinde des Bundes überhaupt sich gegen seinen 
Antrag erklären könnten. Nim, meine Herren, ich kann nicht Anspruch 
darauf machen, daß die Hohe Versammlung mich vollständig kennt, wer mich 
aber kennt, der wird wissen, daß ich kein Feind des Bundes bin, daß ich im 
Gegentheil dasjenige thue und gethan habe, was in meinen Verhältnissen 
möglich war, — was dazu geeignet ist dem Bunde seine Aufgaben zu erleichtern 
und im Sinne des Bundes zu wirken. (Lebhaftes Bravo rechts und im 
Centrum.) Dessenohngeachtet muß ich mich diesem Antrage ganz entschieden 
entgegenstellen, und ich lasse mich darin durch die Bemerkung nicht ein- 
schüchtern, daß das nur ein Feind des Bundes thun könnte. (Beifall.) Wenn 
ich nun entschieden gegen den vorliegenden Antrag mich erkläre, so glaube 
ich nicht dabei ausschließlich den Standpunkt eines Einzelstaates einnehmen 
zu müssen, obgleich ich mich nicht davor zu fürchten brauchte, denn die 
Eristenz der Einzelstaaten ist eine auf Grund der Verfassung vollkommen 
berechtigte: sie haben ebensogut das Recht ihre Interessen in eine Waag- 
schaale zu legen und sich gegen Eingriffe der Gesammtheit, des Ganzen, zu 
vertheidigen, wie das Ganze das Recht hat Ueberschreitungen der Einzel- 
staaten zu verhindern und ihnen entgegenzutreten. Wenn man eine solche 
Stellung mit dem Worte „Partikularismus“ abfertigen will, nun, meine 
Herren, ein solches Wort will ich Jedem lassen, der es brauchen will, es ist 
dam aber ein verfassungsmäßig vollkommen berechtigter Partikularismus
	        
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