1228 1368. Art. 22. Diläten.
sprochen haben, die nothwendig wäre, um die Beschlußfähigkeit zu Stande
zu bringen. (Hoͤrt! links.) Meine Herren, aber dieses sind alles nicht meine
eigentlichen Gründe; ich habe nur Einen Grund dafür und will auch gleich
sagen, daß er kein neuer ist, es ist vielmehr ein alter. Neue Gründe sind
überhaupt nicht beizubringen, und der geehrte Herr Redner, der zuletzt vor
mir hier gesprechen, hat wirklich nur aufgewärmte Gründe vorgebracht,
(Heiterkeit) die Versicherung kann ich ihm geben. Meine Herren, mein
Grund ist einfach der, daß der Staat verpflichtet ist, Denjenigen, die in öffent-
lichen Dingen für ihn thätig sind, eine Eutschädigung für ihre Auslagen zu
gewähren. CEs ist eine vollkommene Verwechselung, wenn der Abgeordnete
Wagener Commune und Staat hier zusammengeworfen hat, (Sehr wahr! im
Centrum) die Kommune bedarf der unentgeltlichen Ehrenämter, und unsere
Partei ist nicht daran Schuld, daß das Kommunalwesen in Preußen nicht
in einem bessem Stande ist. (Sehr wahr! links.) Seit dem Jahre 1852
habe ich die Ehre Mitglied des Preußischen Abgeorductenhauses zu sein, wir
haben jahrelang versucht das Prcußische Kommunalwesen in bessere Wege zu
führen, aber Herr Wagener und seine Parteigenossen sind es gewesen, die
uns daran gehindert haben: (Lebhaftes Bravo! links und im Centrum) und
woher kommt er denn heute zu der Befugniß sich als den Vertreter einer
Verbesserung des Prenßischen Kommunalwesens hinzustellen? Meine Herren,
dazu fehlt ihm jede Legitimation. (Wiederholter Beifall.) Der Grund, den
er angeführt hat, die Wähler müßten auch Tagelohn bekommen, ist erstens
ein aufgewärmter Grund und ein alter Witz; ob er gut ist, überlasse ich
dem Geschmack eines Jeden, — (Große Heiterkeit) aber er beruht auf einer
vollständigen Verkennung der Verhältnisse. Der Wähler handelt in seinem
eigenen Interesse, der will seinen Vertreter wählen, der will seine Ueber-
zeugung, seine Ansichten in der Staatsverwaltung zur Geltung bringen, der
wählt deshalb einen Abgeordneten in seinem Interesse, nach seiner Ueber-
zeugung, nach seiner Richtung. Der Abgeordncte aber, der handelt hier im
Dienste seiner Wähler und im Dienste des Staates; er wendet ihm seine
Thätigkeit, seine Arbeit zu; der Staat hat die Verpflichtung ihn für die
Kosten, welche ihm dadurch entstehen, zu entschädigen. Meine Herren, Sie
werden gegen diesen vollkommen wahren und richtigen Grundsatz niemals
aufkommen können, ob wir heute den Gesetzes-Vorschlag durchbringen oder
nicht. Ich lege kein großes Gewicht darauf, ich lege um so weniger Gewicht
darauf, als gerade die Bestimmung fehlt, die ich bereits als eine sehr wesent-
liche enwähnt habe. Aber, meine Herren, ich glaube auf die Dauer wird
es nicht möglich sein die Diätenlosigkeit festzuhalten. Auch Ihnen wird sich
diese Ueberzeugung aufdrängen, davon bin ich fest überzeugt. Meine Herren,
ich will nur noch mit Einem Worte schließen: ob der Herr Abgeordnete
Wagener die geeignete Person war, um Herrn Waldeck vorzuwerfen, daß er
von seiner eigenen Partei verlassen sei, — das stelle ich Ihrer Beurtheilung
auheim. (Große Heiterkeit.)