Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

1242 1869. Art. 32. Diäten. 
findet die Bundesgesetze nicht nur ihrem Wortlaute nach sondern sie auch 
ihrem Geiste nach zur Durchführung zu bringen. Kommen Sie nun zu dem 
Resultatec, daß hier im Reichstage ganz andere Persouen die Bevölkerung der 
Einzelstaaten vertreten, als Diejenigen sind, welche dermaleinst in den Einzel- 
staaten über Durchführung der Bundesgesetze zu wachen haben, so schädigen 
Sie die Entwickelung und die bundesgetreue Handhabung der Bundesgesetze. 
Glauben Sie mir, meine Herren, ich spreche hier aus der allereigensten 
nächsten Erfahrung, ich will Sie an eines dieser Gesetze erinnern, den größ- 
ten Feind aller Philister des ganzen Norddeutschen Bundes: das ist das 
Freizügigkeitogesetz. (Sehr wahr! Heiterkeit.) Lassen Sie uns nun ein sol- 
ches Bundesgesetz geben, so werden Sie, wenn Sie nicht die Vermittelung 
zwischen dem Reichstage und den Volksvertretungen der Einzelstaaten haben, 
sicher dahin kommen, daß eine engherzige Handhabung in der Gesetzgebung 
und der Verwaltung der Einzelstaaten den Geist der Bundesgesetzgebung ab- 
schwächt. Sorgen Sie dafür, daß die Mitglieder des Reichstages, wenn sie 
diesen Saal verlassen, als Apostel der Bundesgesetze hinausgehen! (Brarvo 
links und im Centrum.) 
Fenyser (Sondershausen)"!): Meine Herren! Gestatten Sie noch einem 
Vertreter der Deutschen kleinen Bundesstaaten in dieser Angelegenheit ein 
paar Worte. Ich gehe in einer Beziehung vollständig von dem seitens des 
Herrn Präsidenten des Bundeskanzleramtes in der Beurtheilung dieser Frage 
geltend gemachten Gesichtopunkte aus, daß wohl nichts Neuco mehr dieser 
Frage hinzuzufügen ist. Auch ich bin damit einverstanden, daß alle die 
Gründe, welche für und wider diese Frage, ob den Reichstagsabgeordneten 
Diäten zu gewähren seien oder nicht, in den früheren Sitzungen dieses 
Hauses vollständig und gründlich nach allen Richtungen hin diskutirt worden 
sind, und daß es hieße Eulen nach Athen tragen, wenn noch neue Gründe 
dafür oder dagegen vorgebracht werden sollen. Wenn ich mir dennoch das 
Wort erbeten habe, so geschah es lediglich deswegen, weil ich meinc eigene 
heutige Abstimmung motiviren will. Meine Herren, ich stehe im Begriff 
eine politische Inkonsequenz zu begehen, und ich glaube ich laufe Gefahr 
von einem großen Theile meiner politischen Freunde in dieser Richtung ver- 
leugnet zu werden; ich glaube aber, daß eine politische Inkonsequenz zu Zciten 
eine eben so große politische Tugend ist, wie eine politische Feigheit stets ein 
politischer Fehler sein wird. (Schr richtig!) Meine Herren, ich habe sowohl 
im konstituirenden Reichstage, als in den ersten Sessionen des Reichstages 
in den Jahren 1867 und 1868 gegen den Antrag auf Gewährung von 
Diäten gestimmt; ich habe das damals im konstituirenden Reichstag deshalb 
gethan, weil uns von Seiten des Herrn Vorsitzenden der Bundeskommissarien 
die Gefahr in Aussicht gestellt wurde, daß bei Annahme des Antrags der 
*) St. B. S. 816 l. u.
	        
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