1244 1369. Art. 32. Diäten.
mehr hervortreten, wenn eben der Kampf sich außerhalb der Verfassung be-
wegt, d. h. auf Veränderung der Verfassung. Meine Herren, ich will ge-
wiß gegen niemand Bestimmtes, ja gegen keine Seite hin hier irgendwie
einen Vorwurf aussprechen, meine Betrachtungen sind ganz allgemein. Ich
glaube, daß dieselbe Verantwortung übernommen wird, wenn im Bundesrath
ein Machtversuch gemacht wird, um die Verfassung zu verändern, ich nenne
es einen vielleicht formell berechtigten Machtversuch, ich glaube daß dieselbe
Verantwortung stattfindet, wenn von dieser Seite des Hause (nach rechts ge-
wendet) einer Veränderung der Verfassung dann zugestimmt wird, wenn es
vielleicht den speziellen Neigungen, den speziellen Auffassungen entsxricht
— ich sage, dieselbe Verantwortung, die jene Seite (nach links gewendet)
trifft, wenn Sie eine Verfassungsänderung wollen um Ihren Idcenstaat durch-
zusetzen. Wenn wir fernerhin die Verfassung so behandeln, wie es auf diesem
Reichstage geschehen ist, so wird das nur die Folge haben, daß man nach
Ablauf eines jeden Reichstages sich erst umsehen nuß, welches Gesicht die
Verfassung nunmehr bekommen hat, und das würde dann ein anderes sein,
je nachdem die Zeitströmungen sind, je nachdem die Bänke (Bundestisch), je
nachdem jene Bänke (Haus) besetzt sind. Und das, meine Herren, kann
nicht die Absicht gewesen sein bei Gründung der Verfassung ein so flüchtigcs
Werk hinstellen zu wollen; das liegt im Interesse keines Theils, das liegt
nicht im Interesse des Präsidiums, das liegt nicht im Interesse der Bundes-
regierungen, das liegt nicht im Interesse des Hauses, weder dieser noch jener
Seite. Und, meine Herren, trösten Sie sich nicht damit, daß die Strömun-
gen jetzt für Sie (links) laufen: in entscheidenden und großen Momenten
können die Strömungen auch noch einmal anders laufen, und ich glaube, der
Geschichteforscher wird Ihnen vielleicht nachweisen können, daß selbst in
Ihrer Partei die Strömungen verschieden laufen können, ja daß wenige
Tage eine verschiedene Strömung herbeiführen können. Da#m also, meine
Herren, stimme ich gegen den Antrag primo loco aus Achtung für dic be-
stchende Verfassung.
Graf v. d. Schulenburg - Beetzender“ (Salzwedel-Gardelegen)): Ja,
meine Herren, nachdem wirklich mit einiger Schwierigkeit noch einmal einc
Debatte hier in Gang gesetzt ist, kann ich nicht umhin auf einige Aeußernn-
gen zu antworten, die hier gefallen sind. Der Antrag kann doch gar keinen
anderen Sinn haben als das gutta cavat lapiclem. Sie werden sich überzeu-
gen, daß Sie sich damit geirrt haben, meine Herren, wenn Sie erst gewahr
geworden, daß der Tropfen auf einen Diamanten fällt. Was der Herr Ab-
geordnete Fries hier gemeint hat, so gestehe ich, daß er meine Neugier zu-
erst aufs Aeußerste gespannt hat; aber die Enthüllungen, die er zuletzt zum
Besten gegeben hat, sind weit hinter meinen Erwartungen zurückgeblieben.
“) St. B. S. 817 l. m.