Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

1258 1871. Art. 53. 
Anfangsworte, welche früher hießen „die Bundeskriegsmarine", jetzt „die 
Kriegsmarine des Reichs“. Wenn nun plötzlich eine andere Benennung 
eintritt, so wird man später fragen: was ist der Grund zu dieser formellen 
Veränderung gewesen? und man wird zu einer Interpretation gelangen, 
welche wir nicht haben machen wollen. Meine Herren, mein Antrag ist rein 
redaktioneller Natur und soll nichts weiter sein. Für mich ist nur eine 
Alternative da: entweder haben beide Worte denselben Sinn — dann sieht 
man nicht ein, warum man nicht diejenige Fassung wählen soll, welche sich 
am engsten an die frühere Fassung anschließt, oder die beiden Worte, 
die „kaiserliche Marine" und „Reichsmarine“ haben einen verschiedenen 
Sinn, — dann, meine Herren, ist es eine materielle Veränderung, deren Be- 
rathung hier nicht zur Frage steht. Ich ersuche Sie daher mein Amende- 
ment anzunehmen. 
Berollmächtigter zum Bundcsrath Minister von Kuh (Baiern)°: 
Seine Durchlaucht der Herr Reichskanzler hat mich beauftragt für den Fall 
des Bedürfnisses dem Hause zu eröffnen, daß er verhindert sei an der heu- 
tigen Sitzung Theil zu nehmen und die von diesem Tische aus nothwendi- 
gen Erklärungen abzugeben. In diesem Augenblick halte ich mich für ver- 
pflichtet dem Herrn Vorredner Folgendes zu bemerken. Eine sachliche Aen- 
derung war mit der Wahl des Wortes „Kaiserliche Marine“ von Seiten 
der verbündeten Regierungen nicht beabsichtigt. Wenn gleichwohl an Stelle 
des früheren Ausdrucks nicht der Ausdruck „Reichsmarine“ gewählt ist, son- 
dern eine Fassung beliebt wurde, welche mehr persönliche Beziehungen zum 
Reichsoberhaupt andeutet, so hat dies seinen Grund in den scemännischen 
Traditionen, welche ich des Näheren auseinanderzusetzen wohl nicht genügende 
Veranlassung habe. Diese Traditionen, meine Herren, dürften den Vor- 
schlag des Bundesraths auch in Ihren Augen als gerechtfertigt erscheinen 
lassen. 
Duncher (Berlin V.)““): Ich meine doch, gegenüber der Erklärung 
vom Bundesraths-Tische aus sollten wir uns an unsere Sprachweise halten 
und uns nicht an die Vorbilder einer fremden Nation anlehnen. Es wird 
uns ja vielfach zugerufen, wir sollten national sein, und der Herr Abgcord- 
nete Reichensperger verlangt sogar, wenn er noch nicht da ist, einen eigenen 
deutschen Baustyl zu erfinden. (Ruf: Er ist schon dal) Ich glaube daher, 
daß wir uns wenigstens sprachlich korrekt in dem uns schon geläufigen Stile 
ausdrücken sollten. Nun beruft sich der Vertreter des Bundeskanzlers in 
diesem Augenblick auf den gewissermaßen seemännischen Sprachgebrauch. Ja, 
meine Herren, das kann eben nur der englische sein, den man aus der engli- 
*) St. B. S. 157 r. u. 
% St. B. S. 158.1 g. o.
	        
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