Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

1260 Art. 53. 
es von meinem Standpunkte aus übersehen kann, nur noch Weniges ergän- 
zen. Wenn Sie den Vorschlag des Abgcordneten Wiggers annebmen, so 
wird die Folge die sein, daß Sie die bestehende Tradition, welche von der 
preußischen Marine spricht, obgleich die Marine Sache des Norddeutschen 
Bundes war, damit aufrecht erhalten. Man wird auch künftig wie bisher 
von der königlich preußischen Marine sprechen und nicht von Bundesmarine, 
nicht von Reichsmarine, nicht von der kaiserlichen Marine. Man wird nie- 
mals sagen „der Bundesoffizier"“ sondern „der königlich preußische Seeoffizier“. 
Man wird also die bestehende Ausdrucksweise weiter gebrauchen. Da nun 
der Herr Abgeordnete Duncker mit Recht hervorgehoben hat, daß die Marinc 
eine Anstalt des Reiches sein soll, so sollte man mit Rücksicht darauf, daß 
alle deutschen Staaten zu ihrer Erhaltung beitragen, auch den bestimmten 
Ausdruck „kaiserlich“" beibehalten, der allein zur Folge haben wird, daß ren 
einer deutschen Marine die Rede sein wird. 
Frhr. v. Hoverbeck'): Ich setze den Gedanken fort. Da also die Marine 
eine Anstalt des Reichs ist, so nenne man sie Reichsmarine, so gut wie man 
das Heer, welches dem Reiche gehört, cin Reichsheer nennt. 
Dr. Bamberger (Mainz-Oppenheim) ““): Meine Herren, mein Votum 
für die bestehende Fassung wollte ich ganz kurz nur dadurch motiviren, daß 
ich keinen wesentlichen Unterschied zwischen beiden Formen sehe. Wenn 
„Reichsmarine“ statt „kaiserlicher Marine“ vorgeschlagen wäre, so würde ich 
dafür stimmen. Da ich aber in der Sache selbst keine Tragweite sehe, so 
glaube ich, daß es nicht an der Zeit ist darüber zu deliberiren, ob wir sagen 
sollten: „rerwahrt das Feuer und das Licht“ oder „bewahrt das Feuer und 
das Licht“; und wenn die kaiserliche Marinc, wie sie sich hier England zum 
Vorbilde nimmt, auch sonst die englische Marine sich zum Vorbilde nimmt, 
so wird ihr das ein rechter Sporn sein! 
Wiggers““: Meine Herren, ich lasse mich auf eine materielle Dis- 
kussion überall nicht ein, habe aber vorher schon gesagt, mein Amendement 
ist rein redaktioneller Natur. Ob es zweckmäßig oder besser ist, daß für 
„Reichsmarine“ „kaiserliche Marine" gesetzt werde, gehört nicht hierher. Wir 
haben uns enthalten müssen auf materielle Abänderungen, die den Sinn, 
der früher darin war, änderten, uns irgendwie einzulassen. Wenn die obige 
Aenderung zweckmäßig ist, was ich gar nicht bestreiten will, dann kommen 
Sie doch, ebenso gut wie wir jetzt entsagt haben, später damit. Wenn die 
Verfassung abgeschlossen ist, dann können wir darüber streiten, ob „kaiserliche“ 
*) St. B. S. 158 r. g. o. 
*„) St. B. S. 158 r. m. 
St. B. S. 158. r. m.
	        
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