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es von meinem Standpunkte aus übersehen kann, nur noch Weniges ergän-
zen. Wenn Sie den Vorschlag des Abgcordneten Wiggers annebmen, so
wird die Folge die sein, daß Sie die bestehende Tradition, welche von der
preußischen Marine spricht, obgleich die Marine Sache des Norddeutschen
Bundes war, damit aufrecht erhalten. Man wird auch künftig wie bisher
von der königlich preußischen Marine sprechen und nicht von Bundesmarine,
nicht von Reichsmarine, nicht von der kaiserlichen Marine. Man wird nie-
mals sagen „der Bundesoffizier"“ sondern „der königlich preußische Seeoffizier“.
Man wird also die bestehende Ausdrucksweise weiter gebrauchen. Da nun
der Herr Abgeordnete Duncker mit Recht hervorgehoben hat, daß die Marinc
eine Anstalt des Reiches sein soll, so sollte man mit Rücksicht darauf, daß
alle deutschen Staaten zu ihrer Erhaltung beitragen, auch den bestimmten
Ausdruck „kaiserlich“" beibehalten, der allein zur Folge haben wird, daß ren
einer deutschen Marine die Rede sein wird.
Frhr. v. Hoverbeck'): Ich setze den Gedanken fort. Da also die Marine
eine Anstalt des Reichs ist, so nenne man sie Reichsmarine, so gut wie man
das Heer, welches dem Reiche gehört, cin Reichsheer nennt.
Dr. Bamberger (Mainz-Oppenheim) ““): Meine Herren, mein Votum
für die bestehende Fassung wollte ich ganz kurz nur dadurch motiviren, daß
ich keinen wesentlichen Unterschied zwischen beiden Formen sehe. Wenn
„Reichsmarine“ statt „kaiserlicher Marine“ vorgeschlagen wäre, so würde ich
dafür stimmen. Da ich aber in der Sache selbst keine Tragweite sehe, so
glaube ich, daß es nicht an der Zeit ist darüber zu deliberiren, ob wir sagen
sollten: „rerwahrt das Feuer und das Licht“ oder „bewahrt das Feuer und
das Licht“; und wenn die kaiserliche Marinc, wie sie sich hier England zum
Vorbilde nimmt, auch sonst die englische Marine sich zum Vorbilde nimmt,
so wird ihr das ein rechter Sporn sein!
Wiggers““: Meine Herren, ich lasse mich auf eine materielle Dis-
kussion überall nicht ein, habe aber vorher schon gesagt, mein Amendement
ist rein redaktioneller Natur. Ob es zweckmäßig oder besser ist, daß für
„Reichsmarine“ „kaiserliche Marine" gesetzt werde, gehört nicht hierher. Wir
haben uns enthalten müssen auf materielle Abänderungen, die den Sinn,
der früher darin war, änderten, uns irgendwie einzulassen. Wenn die obige
Aenderung zweckmäßig ist, was ich gar nicht bestreiten will, dann kommen
Sie doch, ebenso gut wie wir jetzt entsagt haben, später damit. Wenn die
Verfassung abgeschlossen ist, dann können wir darüber streiten, ob „kaiserliche“
*) St. B. S. 158 r. g. o.
*„) St. B. S. 158 r. m.
St. B. S. 158. r. m.