Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

1278 Dritte Berathung über Verfassung und Promulgationsgesetz 
ich den Fürsten Majestät gebe, — nun auch die Völker haben sie, weil 
nur durch die Herrlichkeit eines Volkes doch auch die ganze Herrlichkeit 
eines Königs und Fürsten entsteht, — wie ich sie verehre, wie ich in meinem 
ganzen Leben gegen alle Rerolutionen gewesen bin und auch noch jetzt da- 
gegen rede wie früher in allen meinen Zeiten. Darum lassen Sie mich 
zum Schluß das Eine wünschen: möge das vitium originis des Reiches, 
welches heute hier gegründet werden soll, gründlich aufgehoben werden, möge 
das geschehen, was alle wahren Deutschen wünschen, — solche Deutsche, denen 
Sie nicht das geringste Böse vorwerfen können, möge das geschehen: dann 
werde ich herzlich gern diese Verfassung billigen; wenn nicht, — nicht! 
Die Spezialdebatte (eine solche hatte übrigens lediglich zu Art. 8 
stattgefunden) wurde an der betreffenden Stelle bei der zweiten Berathung 
angereiht. 
Duck ven on ebr. Unge F (##. ####m##) in eerlin, Schenebergerft. 174.
	        
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