Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

4 Vorwort. 
Verantwortliches Bundesministerium, Verantwort. 
lichkeit u. s. w. 
Verhältniß n. s. w. (in den verschiedensten Richtungen). 
Verhandlungen der süddeutschen Regierungen u. s. w. 
Vertragsbestimmungen zu den einzelnen Artikeln der Ver- 
fassung. 
Ueber die Art und Weise, wie wir citiren, haben wir zunächst nur 
in Bezug auf die Stenographischen Berichte eine ausdrückliche Bemerkung 
zu machen. Es wurden dieselben dadurch bezeichnet, daß voraus die Jahr- 
zahl gesetzt, dann in Klammern die Seite der betreffenden St.-B. beigefügt 
wurde. Hierbei bedeutet 1867 den constituirenden Norddentschen Reichstog, 
1870 die II. anßerordentliche Session des Norddeutschen Reichstags- 
in diesem Jahre, endlich 1871 die I. Session des Deutschen Reichstags; 
ferner bedeutet l. und r. die Spalte der St. B., ob links oder rechts, 
o., m., u., g. o. die Stelle innerhalb der Spalte, ob oben, mitten, unten, 
gegen oben u. s. w. 
Außerdem haben wir noch aufmerksam zu machen, daß wir die ein- 
zelnen Absätze (Alineas) der Verfassungs-Artikel durch das Paragraphen- 
zeichen bezeichnet haben. Art. 3 § 4 bedeutet also den vierten Absatz oder 
das vierte Alinca des Artikels 3. 
Alle Titel und dgl. der einzelnen Nedner haben wir im Sach-Register 
durchaus weggelassen. Die Eigenschaft als Bundesrathsbevollmächtigter und 
als Minister haben wir durch gesperrte beziehungsweise in Sprech-Register 
durch fette Schrift angedeutet. 
Was die Verhandlungen der süddeutschen Landtage über die Annahme 
der Versailler Verträge betrifft, so haben wir, da bei der nur theilweisen Wieder- 
gabe derselben in unserem Buche Vollständigkeit in keiner Weise zu errrichen 
war, von ihrer Aufnahme in das Sprech-Register Umgang genommen; zu 
dem Sach-Register jedoch haben wir sie, vielmehr die von uns abgedruckten 
Reden ebenfalls herangezogen.
	        
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