Oistorische Einleitung. 121
Würtemberg, Baden und Hessen statt. Der Präsident des Bundeskanzler-
amtes eröffnete, daß zum Bedauern der Preußischen Regierung es nicht
möglich gewesen sei, auch die bayerischen Bevollmächtigten einzuladen, er-
heblicher Schwicrigkeiten wegen, die sich bei den Verhandlungen mit ihnen
ergeben haben; übrigens, fügte der Präsident des Bundeskanzleramtes bei,
haben die K. Baierischen Berollmächtigten selbst schriftlich den ausdrücklichen
Bunsch ausgesprochen, es möchten jener Schwierigkeiten ungeachtet die Unter-
handlungen mit den übrigen süddeutschen Staaten, also ohne Baiern, fort-
gesetzt werden. Das Ergebniß der Konferenz vom 6. November war die
Verfassung, welche dem hessisch-badischen Vertrage beiliegt, vorbehältlich noch
der besondern Festsetzung für Würtemberg in Absicht auf das Post= und
Telegraphenwesen. In der Woche vom 6. bis 12. November wurde sodann
auch die würtembergische Militärkonrention festgestellt, und nach zwei Unter-
redungen der würtembergischen Bevollmächtigten mit dem Bundeskanzler er-
übrigten für Würtemberg nur noch einige Redaktionen und Entschließungen
wegen Annahme einiger norddeutschen Bundesgesetze in Würtemberg. Dann
waren die würtembergischen Bevollmächtigten in der Lage, abzuschließen,
allerdings ohne zu wissen, ob und unter welchen Bedingungen Baiern nachfolgen
werde. Einen solchen Schritt für sich allein zu thun, waren die würtem-
bergischen Bevollmächtigten nach den obwaltenden Verhältnissen nicht in der
Lage. Wir reisten daher am 13. November zur Vortragserstattung nach
Stuttgart mit der bestimmten Absicht, in thunlichster Bälde nach Versailles
mrückzukehren. Kaum hier angelangt aber traf uns die telegraphische Mit-
tbeilung aus Versailles, es sei nicht thunlich gewesen, die Berufung des
norddcutschen Reichstages noch weiter zu verschieben, weßhalb am 15. No-
rember mit Baden und Hessen in der vereinbarten Weise abgeschlossen wor-
den sei; würden die würtembergischen Bevollmächtigten unmittelbar nach
Berlin reisen, wohin auch der Präsident des norddeutschen Bundeskanzleramts
sich mu begeben veranlaßt sei, so könne der Abschluß in Berlin erfolgen. Am
20. November reisten wir nach Berlin ab mit der Ermächtigung, auf der
in VBrsailles gewonnenen Grundlage abzuschließen. Die Schlußredaktionen,
die Ausfertigungen kosteten immer noch einige Tage, auch war die würtem-
bergische Militärkonvention erst am 21. November in Versailles vom Kriegs-
minister v. Roon unterzeichnet und erst am 22. November dort zur Post
gegeben worden, es konnte deßhalb der würtembergische Vertrag nicht vor
dem 25. November unterzeichnet werden, nachdem am 24. in der Frühe aus
Versailles telegraphisch nach Berlin die Nachricht gelangt war, daß die
Uebereinkunft mit Baiern am 23. November abgeschlossen worden sei. Zu
dem baierischen Vertrage hatten selbstrerständlich auch die übrigen süd-
deutichen Staaten ihre Zustimmung zu geben; dieß geschah nach einigen
rerausgegangenen Verhandlungen am 8. Dezember. Am 9. Dezember endlich
wurde noch abgeschlossen eine Vereinbarung über die Aufnahme der Namen
„Kaiser und Reich" in den Eingang und in Artikel 11 der Verfassung.