Historische Einleitung. 123
stalten für die Seeschiff fahrt, sodann ein Antrag Miquel-Lasker
zu Ziff. 13 des nämlichen Verfassungsartikels, in dem die Competenz des
Norddeutschen Reichstags auf das gesammte bürgerliche Recht sowohl
als auf die Gerichtsorganisation ausgedehnt werden wollte, endlich ein
Antrag Waldeck, welcher als Artikel 32 der Verfassung den vom konsti-
tuirenden Reichstag Betreffs der Diäten in der Vorberathung gefaßten
Beschluß wiederherstellen wollte. Letzterer Antrag wurde vom Norddeutschen
Reichstage, jedoch mit geringer Mehrheit, sowohl in der geschäftsordnungs-
mäßig am Schlusse der zweiten, als am Schlusse der dritten Berathung vor-
genemmenen Abstimmung abgelehnt, die ersteren beiden Anträge jedoch an-
genommen und zwar der Antrag Miquel-Lasker bei den zwei geschäfts-
ordnungsmäßigen Abstimmungen jedesmal mit der großen Mehrheit"). Allein
der Bundesrath versagte beiden Initiatirgesetzen die Zustimmung.
In der — ordentlichen — Session von 1870 war die Diäten-
frage durch einen Antrag Schulze an den Norddeutschen Reichstag ge-
bkracht. Es wurde jedoch auf den Gegenantrag Bethusy-Huc der Uebergang
zur Tagesordnung beschlossen).
Da die ordentliche Session von 1870 bereits am 26. Mai geschlossen
worden war, wurde der Norddeutsche Reichstag bei dem Beginn des Krieges
zu einer außerordentlichen Session auf den 19. Juli 1870 einberufen
und es wurde hier während der dreitägigen Session nicht nur der verlangte
Kriegskredit sofort und ohne Debatte einstimmig genehmigt, sondern auch
ein Gesetz angenommen, durch welches die laufende, am 31. August 1367
begonnene, erste (und letzte) Legislaturperiode des Norddeutschen Reichs-
tages „für die Dauer des Krieges, jedoch nicht über den 31. December
1870 hinaus", verläng ert wurde).
Durch Verordnung vom 12. November 187044) wurde der Norddeutsche
Reichstag noch einmal — zum letzten Male — zu einer zweiten außer-
ordentlichen Session auf den 24. November 1870 einberufen. Mittler-
weile waren nicht nur die Verträge zu Versailles mit den Süddeutschen Re-
gierungen im Laufe des Novembers abgeschlossen, sondern auch die Wieder-
erneuerung der Bezeichnung: „Kaiser und Reich“ angeregt worden.
*) Die Verhandlungen hierüber sind unten bei der Verfassungsrevision in der
I. Seision des deutschen Reichstages von 1871 bei den betreffenden Artikeln der Ver-
faftung angerciht.
*) Dracks. Nr. 26. St. B. S. 139 bis 148 (1. und 2. Berathung) 14. Sitzung vom
2 März 1870. Wir haben bei der öfteren Wiederholung dieser Frage von dem Abdruck
der erneuten Verhandlungen Umgang genommen.
Gesetz vom 21. Juli 1870 (Bundesgesetzblatt 1870 S. 498).
4) Bundesgesetzblatt 1870 S. 605.