Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Generaldebatte. Schulze. 145 
nicht ein. Ich meine aber, daß der Ausschuß in einem anderen Sinne Be- 
deutung erlangen kann, und fürchte, es könnten Fälle eintreten, wo er sich 
cine solche Bedeutung giebt, indem er bei der Koncession an die baierische 
Regienung in den auswärtigen Angelegenheiten in der Lage ist, mit beson- 
dernn Organen der auswärtigen Vertretung eine Wirksamkeit nach dem Aus- 
lande auszuüben. Ich meine daher, daß dies doch ein sehr eigenthümliches 
Ding ist. Preußen müßte doch Sitz und Stimme in dem Ausschuß haben 
unk seinen Einfluß ausüben können, um bei seinen Maßnahmen nach Außen 
durh die Bundesgesandten im dauernden Einverständniß zu bleiben. Denun 
wenn wir uns eine gegensätzliche Stellung als möglich denken — und das 
müssen wir doch — so ist das am Ende eine organisirte Anarchie in den 
auswärtigen Angelegenheiten. Weiter, meine Herren, in Bezug auf die Mi- 
litir-Angelegenheiten haben wir, — das ist ja unleugbar — durch die Ver- 
näge gewonnen gegen den bloßen Fall der bisherigen Bündnisse. Aber ob 
dieser Gewinn wirklich die Nachtheile überwiegt, das glaube ich, wird am 
besten in der Spezialdiskussion zu erörtern sein. Ich möchte nur auf Einen 
Lunkt gegenüber dem, was der Herr Präsident des Bundeskanzleramts an- 
gefübrt hat, aufmerksam machen. Zu den schwerwiegendsten, der Beschleuni- 
gung und Einheit am meisten bedürftigen Maßregeln in Militärsachen, wer- 
den Sie mir zugeben, gehört doch die Anordnung der Mobilisirung. Diese 
zebührt nun zwar dem Bundeefeldherrn, auch nach dem baierischen Vertrage, 
aber nur durch Vermittelung, indem er sich wendet an den Koönig ron 
Bavem, dem ja die unbedingte Militärhoheit vorbehalten ist. Die Führung 
im Kriege hatten wir ja schon in dem bisherigen Bündnisse. Ferner, meine 
Herren, mache ich noch auf die unglückliche Spaltung der Bundesfinanzen 
kurz aufmerksam. Es könnte ja diese oder jene Zweckmäßigkeit hier in Cr- 
wägung kommen; daß aber die Dinge auf dem Wege, den die Verträge 
einhalten, immer mehr den föderativen Charakter annehmen und sich abwen- 
den von der bundesstaatlichen Entwickelung, die ja gerade bedingt ist durch 
gemeinsame Finanzen, mit der nöthigen Einwirkung der Volksvertretung auf 
diese Finanzen, das werden Sie mir kaum in Abrede stellen. Endlich, meine 
Herren, nahezu der allerschlimmste Moment in den Verträgen ist die Er- 
schwenung der Möglichkeit von Verfassungsänderungen, die jetzt durch wenige 
Stimmen von Vertretern der Regierungen der Bundesstaaten verhindert 
werken können. Wir haben statt des bieherigen Drittels erst ein Viertel, 
und im baierischen Vertrage nun die 14 Stimmen als auereichend dazu im 
Verschlage. Aber gerade die GEntwickelungsfähigkeit der Verfassung nach 
Imen ist wesentlich gebunden an dieses Moment, indem wenige Regierungen 
alstann sefort das „Halt“ gebieten können dem, was das Interesse der Na- 
tien, empfunden von der großen Mehrheit ihrer Vertretung sowohl im Reichs- 
lage, als im Bumdesrathe für nothwendig zu einer gedeihlichen Gestaltung 
unserer Zustände erachtet. — Ich kann also nicht umhin, diese Verträge im 
Ganzen so zu charakterisiren: sie alteriren einmal die durch die bieherige 
Mualc#alten 111. 10
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.