ZSweite und beziehungsweise dritte Zerathkung
über die Verträge mit Zaden, Hessen, Würtemberg und Oaiern.
I. Bertrag mit Baden und Hessen.
1) Verfassung?).
Albrecht aus Hannover (Einbeck-Northeim)"“): Namens Ihrer Peti-
tionskemmission habe ich über die eine der beiden zur vorliegenden Verfassung
eingekommenen Petitionen gleich hier vorzutragen, weil sie sich auf einen
fermellen Punkt bezieht, der sich auf alle Artikel der vorliegenden Verfassung
erstreckt. Sie ist eingegangen von einem Manne in Schleswig, dessen Name
unleserlich geschrieben ist, im Verzeichniß ist er Nielsen genannt, ich lese
Truelsen. Die Petition bezieht sich auf die Bezeichnung des neugeeinten
Deutschlands in dieser Verfassung als „Deutscher Bund“. Der Petent hebt
bervor, der Deutsche Bund vom Jahre 1816 bis 1866 bezeichne eine der
traurigsten Perioden deutscher Zerspaltung und nationaler Ohnmacht und
Elendes; er wünscht, das der neu erweckte Flügelschlag der Nation nicht
durch den Schatten der Erinnerung an jene fünfzigjährige Periode deutschen
Jammers gestört werde, und daß mit dem Wesen des weiland Deutschen
Bundes auch dessen Name für ewig in das Meer der Vergessenheit gesenkt
werde. Deshalb bittet er den Reichstag: Er wolle in dem seiner Beschluß-
nahme vorliegenden Verfassungsentwurf überall für den Ausdruck „Deutscher
Bund“ den Ausdruck „Deutsches Reich" oder „Vereinigte Staaten von
Deutschland“ setzen. Die Petitionskommission beantragt nun bei dieser Pe-
tition sowohl, wie bei derjenigen, welche ich nachher erwähnen werde, daß
Sie beschließen wollen, daß diese Petitionen durch die Beschlußfassung des
Hauses über die vorgelegte Deutsche Verfassung als erledigt angesehen
werden.
Der Reichstag erklärte sich hiermit einverstanden“).
*) Drucks. Nr. 6 S. 7. S. die soeben vorausgeschickte Vorbemerkung.
“#) St. B. S. 109 r. g. u. Beginn der §s. Sitzung vom 7. Dezember 1870.
ESt. B. S. 110 l. g. m.