Protokoll. Ziff II. § 6. Hoverbeck. Kardorf. 311
in dem betreffenden Paragraphen beibehalten und theile diese Schmerzen, die
hier ausgesprochen sind, in keiner Weise.
Freiherr v. Hoverbeck’'): Ich vermuthe, daß der Abgeordnete von
Blanckenburg die wenigen Worte, die ich mir erst erlaubt habe, nicht gehört
kat, sonst würde er nicht von zurückgezogenen Amendements sprechen. Ich
weiß bis jetzt bloß von einem Amendement, welches sehr viele Unterschriften
bat, und wovon ein einziger Unterzeichner erklärt hat, daß er es für sein
bbeil zurückziehen würde. Dem ist aber direct widersprochen, und ich kann
sagen, von einer ganzen Anzahl der Unterzeichner dieses Amendements ist
dasselbe ausdrücklich aufrecht erbalten. Ich schließe um so mehr, daß der
Abgeordnete von Blanckenburg das nicht gehört hat, was ich erst gesagt
babe, als er abermals von Mißtrauen gegen die Vertreter von Süddeutsch-
land gesprochen hat. Ich habe schon ausdrücklich erklärt, daß ich ein beson-
deres Mißtraucn gegen die Vertreter dieser Staaten im Bundesrathe nicht
habe, wenigstens nicht mehr, als ich gegen alle Vertreter in einem Rathe
babe, dessen Verhandlungen mit dem Schleier des Geheimnisses bedeckt sind.
Im Uebrigen aber ist, wie ich meine, ein Mißtrauen von meiner Seite um
so weniger anzunehmen, als ich ja alle diese Eröffnungen nicht blos den drei
Venretern von Baiern, Würtemberg und Sachsen, sondern den sämmtlichen
Bundesräthen gönne. Ich zeige also ein größeres Vertrauen, als der Ab-
geordnete von Blanckenburg.
v. Ka#rdor): Ich möchte mur meinerseits Verwahrung dagegen ein-
legen, daß, wenn ich gegen das Amendement, welches jetzt durch den Ab-
geordneten von Hoverbeck wieder aufgenommen ist, stimme, ich mich der
Argumentation des Abgcordneten von Blanckenburg anschließe, derjenigen
Argumentation nämlich, welche dahin ging, daß er in diesem Ausschusse eine
besonders glückliche Entwickelung des deutschen Verfassungslebens begrüße.
Ich sehe denselben nicht mit dem Mißtrauen an, welches der Abgeordnete
ven Blanckenburg bei einigen Mitgliedern dieses Hauses hinsichtlich dieser
Einrichtung voraussetzt; aber mit besonderem Vertrauen kann ich die Ein-
nchtung dieses Bundesausschusses auch nicht ansehen, und sie als ein be-
senders glückliches Symptom für die künftige Entwickelung der deutschen
Verhälmisse anzusehen, dazu bin ich meinerseits nicht im Stande.
Bei der Abstimmung wurde Alinea 4 des §6 beziehungsweise des
A. 7 der neuen Verfassungsproposition welche lautet:
„Außerdem wird im Bundesrathe aus den Bevollmächtigten der
Königreiche Baiern, Sachsen und Würtemberg unter dem Vorsitze
* St. B. S. 142 L. g. u.
% St. B. S. 142 r. o.