Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Generaldebatte über den badisch-heffischen Vertrag. Mende. 353 
ich sehr gut, daß in den Verträgen manche Dinge sind, die uns nicht 
Allen, und vielleicht Niemanden unter uns besonders entsprechen, aber was 
bis jetzt noch nicht geschehen, kann in der Zukunft geschehen, und es ist 
viel passender, daß der große Reichstag, der demnächst zusammentreten 
wird, die Revision der Bundesverfassung vornimmt. Ich bitte also, meine 
Herren, lassen Sie sich durch das Wenn und Aber von keiner Seite be- 
stimmen und entscheiden Sie sich mit möglichst großer Majorität für die 
freudige Annahme der Vorlage, auf daß wir endlich zu einem einigen 
Deutschland gelangen. (Bravo!) 
Mende aus Leipzig (Freiberg-Frauenstein 2c.)"): Die ungeheure 
Tragweite, welche die heutige Tagesordnung für die deutsche Nation hat, 
sie bedingt mit Nothwendigkeit die unbedingt principielle Behandlung der- 
selben. Die Diskussion, soweit sie bisher stattgefunden hat, ist in sehr 
hehem Grade ausschließlich eingegangen auf die rein faktischen Gründe, 
von welchen aus man diese Vorlage beurtheilen und von welchen aus man 
über sie beschließen soll. Aber, meine Herren, diese rein faktischen 
Gründe sind nicht unähnlich jenen Studentenkämpfen „pro pairia“, in 
welchen eine Menge vortrefflicher Schläge geführt, Ouarten und Terzen, 
auch verschiedene „Blutige“ geschlagen werden, dennoch aber absolut nichts 
bewiesen wird. Die Volksvertretung ist gegenüber so hochwichtigen Fragen, 
wie die gegenwärtige, nicht unähnlich der Demokratie; sie hat dieselbe 
Basis wie diese. Deun, meine Herren, die ganze Kraft des Volkes und 
der Volksvertretung beruht gegenüber Fragen, wie die gegenwärtige, aus- 
schließlich auf der Energie, mit welcher sie an ihren Principien festzuhalten 
versteht. Die principielle Basis ist die ausschließliche Kraft der Volks- 
rertretung, und von dem principiellen Standpunkt aus allein auch 
wird sich die gegen wärtige Vorlage behandeln lassen. Ehe ich indessen 
an die Vorlage selbst gehe, muß ich von meinem Standpunkte als abso- 
luter Demokrat aus eingehen auf eine andere Frage, welche wesentlich oft 
im Volke angeregt ist: es ist die Frage nach der Kompetenz dieses Hauses. 
Als Sie im Juli dieses Jahres das Gesetz beschlossen, auf Grund desseu 
die Mandate der Mitglieder dieses Hauses prolongirt wurden, und auf 
Grund dessen die gegenwärtige Session einberufen werden konnte; als Sie 
dies thaten, versuchte ich wiederholt, Ihnen zu demonstriren), daß ich die 
absolute Gesetzmäßigkeit dieses Beschlusses nicht anerkennen könne. Ich 
drang freilich damals nicht durch; ich wurde von dem Herrn Präsidenten 
darauf aufmerksam gemacht, daß der Inhalt oder die Form dessen, was ich 
sagte, nicht übereinstimme mit der Geschäftsordnung, nicht zur Sache ge- 
höre, und daß ich darum von der Ausführung abstehen müsse. Und ich 
schwieg, trotz meiner Zweifel! Sie haben indessen das Gesetz, ich glaube 
"“) St. B. S. 158 g. m. 
*) St. B. der I. außerordentilchen Session 1870. S. 20 l. m. und fag. 
Ratetialien III. 23
	        
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