Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

vornherein verzichten. Trotz aller Mißlichkeit haben wir uns daher noth- 
gedrungen insbesondere dazu entschließen müssen, von dem Abdrucke der schrift- 
lichen Verträge gänzlich Umgang zu- nehmen und uns nur auf die münd- 
lichen Ausführungen oder auch nur Verweisungen des Referenten zu beschrän- 
ken, und ebenso, vorzugsweise bei den baierischen Verhandlungen, größere 
Theile der Debatte ganz wegzulassen und nur die uns als die bezeichnendsten 
und erschöpfendsten erscheinenden Reden (ogl. Vorrede zu Band 1 S. XII.) 
aufzunehmen, bezüglich der übrigen aber lediglich auf die Stenograghischen 
Berichte (unter deren genauer Citirung) zu verweisen. Die aufgenommenen 
Reden selbst nun aber haben wir hinwiederum vollständig abdrucken zu 
müssen geglaubt; wenn auch in denselben auf Voräußerungen und Stellen 
Bezug genommen ist, welche in den von uns nicht abgedruckten Reden oder 
schriftlichen Vorträgen enthalten sind, so haben wir uns einerseits auch dieß- 
bezüglich vor immerhin mehr oder weniger willklrlichen Aenderungen gescheut 
und andererseits durch die Belassung der Referenzen ohne Relat sogar eine 
uns sonst durchaus unerreichbare Vollständigkeit auf solche Weise dennoch 
einigermaßen zu erreichen gehofft. 
München im Januar 1873. 
Bezold.
	        
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