474 Hefsen. Verhandlungen der zweiten Kammer.
wacker bewährten, hoffentlich wird das dentsche Volk auch im inneren
Kampf für die Freiheit mit den Waffen des Geistes auch die-
jenigen Wege zu finden wissen, die es zu seinem Ziele führen. Darum
stimme ich mit Herrn Abgeordneten von Gagern schließlich überein in dem
Wunsch, daß aus unseren Bemühungen hervorgehen möge: das mächtige,
große, einige und freie Deutschland! !!
Ministerrräsident Frh. v. Dakwigk"): Ich habe dem Herrn Abge-
ordneten Metz nur Eins auf seine Rede zu bemerken. Der Herr Abgeord-
nete hat darauf hingewiesen, daß gewisse Bestrebungen früher gerichtlich
verfolgt worden seien, deren Berechtigung die Regierung jetzt, nothgedrun-
gen durch die neuen Verträge, habe anerkennen müssen. Es versteht sich
von selbst daß Ereignisse von so großer Tragweite, wie diejenigen welche
den Versailler Verträgen vorausgegangen sind, soweit sie die staatsrecht-
lichen Verhältnisse geändert haben, auch neue Grundlagen für das Ver-
fahren der Gr. Regierung schaffen mußten. Eine Regierung wie die Groß-
herzogliche hat lediglich das bestehende Recht, die internationalen Verträge
zur Richtschnur ihrer Handlungen zu nehmen und ihre Thätigkeit nicht
der Verwirklichung poelitischer Theorien zu widmen. Ein Beispiel wird
dieß erläntern. Wenn im Jahre 1860 ein Unterthan Sr. Königlichen
Hoheit des Großherzogs offenkundig dahin gearbeitet hätte, das Hinterland
vom Großherzogthum loszureißen, so würde derselbe Hochverrath begangen
haben. Jetzt, nachdem der Friede von 1866 albgeschlossen ist, würde die
Gr. Regierung Denjenigen, welcher sich eigenmächtig bemühen wollte, das
Hinterland von Preußen wieder zu trennen, strafrechtlich verfolgen müssen.
Met# (dazwischen): Also so frei war der Wille des Eintritts in den
Norddeutschen Bund, wie die Abreißung des Hinterlands?!
Ministerpräsident Frhr. v. Dalwigk"’): Was die weitere Frage betrifft,
ob der diesseitige Regierungsbevollmächtigte im Bundesrathe gegen einzelne
Maßregeln, die gegen freisinnige oder demokratische Abgeordnete von Seiten
Preußens ergriffen worden sind, prolestirt habe, so erwidere ich: „Nein“,
weil er nicht das Recht dazu hatte. Ich habe meine persönlichen Ansichten
darüber natürlich festgestellt, ob es geschickt war, oder nicht, die Sache so
wie geschehen zu behandeln. Da aber, wo Belagerungszustand besteht und
der kommandirende General eine Maßregel befiehlt, steht es dem Abgeord-
neten eines einzelnen nicht speciell betheiligten Staates nicht zu dagegen
zu protestiren. Er würde sich durch eine solche Einsprache nur löcherlich
machen. Was die Frage anlangt, ob wir in Versailles uns bemüht hätten,
liberale Koncessionen in Bezug auf die Bundesverfassung durchzusetzen, so
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