Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

474 Hefsen. Verhandlungen der zweiten Kammer. 
wacker bewährten, hoffentlich wird das dentsche Volk auch im inneren 
Kampf für die Freiheit mit den Waffen des Geistes auch die- 
jenigen Wege zu finden wissen, die es zu seinem Ziele führen. Darum 
stimme ich mit Herrn Abgeordneten von Gagern schließlich überein in dem 
Wunsch, daß aus unseren Bemühungen hervorgehen möge: das mächtige, 
große, einige und freie Deutschland! !! 
Ministerrräsident Frh. v. Dakwigk"): Ich habe dem Herrn Abge- 
ordneten Metz nur Eins auf seine Rede zu bemerken. Der Herr Abgeord- 
nete hat darauf hingewiesen, daß gewisse Bestrebungen früher gerichtlich 
verfolgt worden seien, deren Berechtigung die Regierung jetzt, nothgedrun- 
gen durch die neuen Verträge, habe anerkennen müssen. Es versteht sich 
von selbst daß Ereignisse von so großer Tragweite, wie diejenigen welche 
den Versailler Verträgen vorausgegangen sind, soweit sie die staatsrecht- 
lichen Verhältnisse geändert haben, auch neue Grundlagen für das Ver- 
fahren der Gr. Regierung schaffen mußten. Eine Regierung wie die Groß- 
herzogliche hat lediglich das bestehende Recht, die internationalen Verträge 
zur Richtschnur ihrer Handlungen zu nehmen und ihre Thätigkeit nicht 
der Verwirklichung poelitischer Theorien zu widmen. Ein Beispiel wird 
dieß erläntern. Wenn im Jahre 1860 ein Unterthan Sr. Königlichen 
Hoheit des Großherzogs offenkundig dahin gearbeitet hätte, das Hinterland 
vom Großherzogthum loszureißen, so würde derselbe Hochverrath begangen 
haben. Jetzt, nachdem der Friede von 1866 albgeschlossen ist, würde die 
Gr. Regierung Denjenigen, welcher sich eigenmächtig bemühen wollte, das 
Hinterland von Preußen wieder zu trennen, strafrechtlich verfolgen müssen. 
Met# (dazwischen): Also so frei war der Wille des Eintritts in den 
Norddeutschen Bund, wie die Abreißung des Hinterlands?! 
Ministerpräsident Frhr. v. Dalwigk"’): Was die weitere Frage betrifft, 
ob der diesseitige Regierungsbevollmächtigte im Bundesrathe gegen einzelne 
Maßregeln, die gegen freisinnige oder demokratische Abgeordnete von Seiten 
Preußens ergriffen worden sind, prolestirt habe, so erwidere ich: „Nein“, 
weil er nicht das Recht dazu hatte. Ich habe meine persönlichen Ansichten 
darüber natürlich festgestellt, ob es geschickt war, oder nicht, die Sache so 
wie geschehen zu behandeln. Da aber, wo Belagerungszustand besteht und 
der kommandirende General eine Maßregel befiehlt, steht es dem Abgeord- 
neten eines einzelnen nicht speciell betheiligten Staates nicht zu dagegen 
zu protestiren. Er würde sich durch eine solche Einsprache nur löcherlich 
machen. Was die Frage anlangt, ob wir in Versailles uns bemüht hätten, 
liberale Koncessionen in Bezug auf die Bundesverfassung durchzusetzen, so 
") S. 64 m. 
 
	        
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