Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

476 Hefsen. Verhandlungen der zweiten Kammer. 
Hallwachs“): Es ist von Seiten Sr. Erzellenz des Herrn Minister- 
präsidenten vorhin erwähnt worden, daß in Folge einer weiteren Vereinba- 
rung der Art. 68 der Verfassung eine weitere Modifikation erlitten hat, 
und es verstebt sich meines Erachtens von selbst, daß sich der Zustimmungs- 
antrag des Ausschusses auch hierauf erstreckt. 
J. K. Hoffmann’): Mit Rücksicht auf die Fragestellung bei der Ab- 
stimmung wollte ich nur bitten, daß die Modifikation, insoweit sie den 
Art. 68 der Verfassung angeht, noch einmal genau präzisirt wird. 
Ministerialrath Reidhardt"“) Meine Herren, die Sache ist einfach die: 
durch ein besonderes Protokoll ist am 15. November d. J. in Versailles sti- 
Fulirt worden, daß, wenn in Bezug auf den Art. 68 der Verfassung, welcher 
die Erklärung des Kriegszustandes von Seiten des Bundesfeldherrn in ein- 
zelnen Bundesstaaten betrifft, einem anderen deutschen Staate eine Nachgabe 
gemacht würde, diese auch Baden und Hessen zu gut kommen solle. Da 
nun inzwischen Baiern die Zusicherumng erhalten hat, auf welche zunächst der 
Herr Abgeordnete Dumont aufmerksam machte, so ist selbstrerständlich, daß 
diese Zusicherung auch für die gedachten beiden anderen Süddeutschen 
Staaten gilt. 
Ministerpräsident Frhr v. Dalwigs T): Es war damals unser Wunsch 
daß der ganze erste Theil des Art. 68 — wir verhandelten gemeinsam mit 
Baden und Würtemberg — wegfallen und blos die Bestimmung bleiben 
möchte, wonach die Frage von der Grklärung des Belagerungs= und Kriegs- 
zustandes demnächst durch ein eigenes Gesetz geregelt werden soll. Der Stiich 
war nicht zu erreichen, dagegen wurde uns zugesagt, daß, wenn einem anderen 
Staate in der vorliegenden Frage eine Konzession gemacht würde, diese auch 
für uns gelten solle. Da nun Baiern inzwischen diese Konzession erhalten 
hat, so gilt dieselbe selbstrerständlich auch für uns. 
K. J. Hosmann: Wir hören hier, daß noch Nebenstipulationen 
getroffen sind, die uns nicht rorliegen. Ich bitte darum, daß der Kammer 
auch noch die Frage beantwortet wird: sind noch weitere Nebenstipulationen 
getroffen worden als diese? 
Ministerpräsident Frhr. v. Dalwigk: Nein! Die fragliche Verabredung 
mußte damals als eine geheime behandelt werden, weil die Verhandlungen 
*) S. 71. 
*) S. 71 o. 
*“#) S. 71 m. 
4) S. 71 g. u.
	        
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