Neidhardt. Dalwigk. Dernburg. Dumont. Metz. 477
mit Baiern noch nicht zu Ende geführt waren. Es wurde diese Geheim-
b#almung von den Berollmächtigten des Norddeutschen Bundes mit vollem
Rechte rerlangt. Da inzwischen der Vertrag mit Baiern zum Abschluß ge-
lungt ist, so bin ich berechtigt, der verehrlichen Kammer gegenüber mich ohne
Rückhalt auszusprechen.
Dernburg: Wir können, wenn wir ein praktisches Resultat erreichen
wollen, die Verträge nur so annehmen, wie sie auch von dem Reichstage
amgenommen worden sind. Modifikationen, die nachträglich noch in geheimen
Prctekollen vorliegen, lasse ich auf ihrem Wertbe einstweilen beruhen, ich
Faube aber, daß wir einen Zusatz zu den Verträgen, wie sie im Reichstage
mgenommen worden sind, nicht ohne Weiteres beschließen können, wir
mächten sonst damit einen Schritt thun, der zu allerlei Komplikationen
fübren könnte und den wir besser unterlassen.
Ministerpräsident Frhr. v. Dalwigk: Es kommt übrigens auch gar
nicht darauf an, ob die rerehrliche Kammer diese Erklärung annehmen will
eder nicht. Es wird eben von Seiten des Bundesoberfeldherrn im Frieden
der Kriegszustand in Hessen nicht erklärt werden.
Dumont: Ich muß dem Hmn. Abgeordneten Dernburg widersprechen.
Der Beschluß des Norddeutschen Reichstages kann für uns, die wir selbst-
stindig die Verträge zu prüfen haben, nicht maßgebend sein. Wenn die
Großh. Regierung mit dem Norddeutschen Bunde und den anderen Staaten
Verträge abgeschlossen hat, so liegen solche heute uns zur Genehmigung vor,
wie sie mit dem Norddeutschen Bunde und den anderen Staaten ursprüng-
lich abgeschlossen wurden. Wenn nun in einem besonderen Protokolle, wel-
ches heute uns noch nicht vorgelegt ist, an diesen Verträgen nachträglich
ctwas geändert wurde, so sind selbstverständlich diese Aenderungen bei unserer
Astimmung zu erwähnen und zu berücksichtigen. Wenn Baiern bezüglich
des Art. 68 der Bundesrerfassung eine Modifikation erlangt hat, so muß auch
lettere Gegenstand unserer Beschlußfassung werden gegenüber der Erklärung
des Hrn. Ministerpräsidenten, daß diese Modifikation laut einer nachträglich
getreffenen Stipulation, sofern sie mit Baiern festberedet bleibe, auch für
uns Geltung finde.
Ministerpräsident Frhr. v. Daswigh: Ich überlasse der verehrlichen
Kammer, die Erklärung, die bezüglich dieses Punktes hier von mir abgegeben
worden ist, als einen Theil des Vertrages ansehen zu wollen.
Metz: Ich glaube, daß, wenn wir den ganzen Tag blos über die vorlie-
genden gedruckten Verträge diskutirt haben, wir auch nur darüber abstimmen
kennen. Wenn weiter ein Vertrag, der als ein geheimer bezeichnet wird,