Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Neidhardt. Dalwigk. Dernburg. Dumont. Metz. 477 
mit Baiern noch nicht zu Ende geführt waren. Es wurde diese Geheim- 
b#almung von den Berollmächtigten des Norddeutschen Bundes mit vollem 
Rechte rerlangt. Da inzwischen der Vertrag mit Baiern zum Abschluß ge- 
lungt ist, so bin ich berechtigt, der verehrlichen Kammer gegenüber mich ohne 
Rückhalt auszusprechen. 
Dernburg: Wir können, wenn wir ein praktisches Resultat erreichen 
wollen, die Verträge nur so annehmen, wie sie auch von dem Reichstage 
amgenommen worden sind. Modifikationen, die nachträglich noch in geheimen 
Prctekollen vorliegen, lasse ich auf ihrem Wertbe einstweilen beruhen, ich 
Faube aber, daß wir einen Zusatz zu den Verträgen, wie sie im Reichstage 
mgenommen worden sind, nicht ohne Weiteres beschließen können, wir 
mächten sonst damit einen Schritt thun, der zu allerlei Komplikationen 
fübren könnte und den wir besser unterlassen. 
Ministerpräsident Frhr. v. Dalwigk: Es kommt übrigens auch gar 
nicht darauf an, ob die rerehrliche Kammer diese Erklärung annehmen will 
eder nicht. Es wird eben von Seiten des Bundesoberfeldherrn im Frieden 
der Kriegszustand in Hessen nicht erklärt werden. 
Dumont: Ich muß dem Hmn. Abgeordneten Dernburg widersprechen. 
Der Beschluß des Norddeutschen Reichstages kann für uns, die wir selbst- 
stindig die Verträge zu prüfen haben, nicht maßgebend sein. Wenn die 
Großh. Regierung mit dem Norddeutschen Bunde und den anderen Staaten 
Verträge abgeschlossen hat, so liegen solche heute uns zur Genehmigung vor, 
wie sie mit dem Norddeutschen Bunde und den anderen Staaten ursprüng- 
lich abgeschlossen wurden. Wenn nun in einem besonderen Protokolle, wel- 
ches heute uns noch nicht vorgelegt ist, an diesen Verträgen nachträglich 
ctwas geändert wurde, so sind selbstverständlich diese Aenderungen bei unserer 
Astimmung zu erwähnen und zu berücksichtigen. Wenn Baiern bezüglich 
des Art. 68 der Bundesrerfassung eine Modifikation erlangt hat, so muß auch 
lettere Gegenstand unserer Beschlußfassung werden gegenüber der Erklärung 
des Hrn. Ministerpräsidenten, daß diese Modifikation laut einer nachträglich 
getreffenen Stipulation, sofern sie mit Baiern festberedet bleibe, auch für 
uns Geltung finde. 
Ministerpräsident Frhr. v. Daswigh: Ich überlasse der verehrlichen 
Kammer, die Erklärung, die bezüglich dieses Punktes hier von mir abgegeben 
worden ist, als einen Theil des Vertrages ansehen zu wollen. 
Metz: Ich glaube, daß, wenn wir den ganzen Tag blos über die vorlie- 
genden gedruckten Verträge diskutirt haben, wir auch nur darüber abstimmen 
kennen. Wenn weiter ein Vertrag, der als ein geheimer bezeichnet wird,
	        
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