42 Verträge mit Baden und Hessen.
VIII. Verträge mit den süddentschen Staaten über den
Beitritt zum Deutschen Bunde,
und zwar:
I. Protokoll betreffend die Vereinbarung zwischen dem Norddeutschen
Bunde, Baden und Hessen über Gründung des Deutschen Bundes
und Annahme der Bundesverfassung“).
Verhandelt Versailles, den 15. November 1870.
Nachdem Seine Majestät der König von Prcußen, im Namen des Nord-
deutschen Bundes, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden und
Seine Königliche Hobeit der Großherzog von Hessen und bei Rhein überein-
gekommen sind, über die Gründung eines Deutschen Bundes in Verhandlung
zu treten und zu diesem Zwecke bevollmächtigt haben, und zwar:
Seine Majestät der König von Preußen, im Namen des
Norddeutschen Bundes:
den Kanzler des Norddeutschen Bundes, Allerhöchstihren Präsidenten
des Staatsministeriums und Minister der auswärtigen Angelegen-
heiten Grafen Otto v. Bismarck-Schönhausen,
den Königlich Sächsischen Staatsminister der Finanzen und der aus-
wärtigen Angelegenheiten Richard Freiherrn v. Friesen
und
den Präsidenten des Bundeskanzler-Amts, Allerhöchstihren Staatsminister
Martin Friedrich Rudolph Delbrück;
Seine Königliche Hohejt der Großherzog von Baden:
Allerhöchstihren Präsidenten des Staatsministeriums und Staatsminister
des Innern Ir. Julius Jolly und
Allerhöchstihren Präsidenten des Ministeriums des Großherzoglichen
Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten Rudolf v. Freydorf;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und
bei Rhein:
Allerhöchstihren Präsidenten des Gesammtministeriums und Minister
des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern sowie des Innern,
Wirklichen Geheimen Rath Freiherrn Reinhard v. Dalwigk zu
Lichtenfels und
Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister,
Geheimen Legationsrath Karl Hofmann,
sind diese Bevollmächtigten in Versailles zusammengetreten und haben sich,
*) Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes 1370, Nr. 51 cit ausgegeben
31. December 1870, S. 650.