Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

42 Verträge mit Baden und Hessen. 
VIII. Verträge mit den süddentschen Staaten über den 
Beitritt zum Deutschen Bunde, 
und zwar: 
I. Protokoll betreffend die Vereinbarung zwischen dem Norddeutschen 
Bunde, Baden und Hessen über Gründung des Deutschen Bundes 
und Annahme der Bundesverfassung“). 
Verhandelt Versailles, den 15. November 1870. 
Nachdem Seine Majestät der König von Prcußen, im Namen des Nord- 
deutschen Bundes, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden und 
Seine Königliche Hobeit der Großherzog von Hessen und bei Rhein überein- 
gekommen sind, über die Gründung eines Deutschen Bundes in Verhandlung 
zu treten und zu diesem Zwecke bevollmächtigt haben, und zwar: 
Seine Majestät der König von Preußen, im Namen des 
Norddeutschen Bundes: 
den Kanzler des Norddeutschen Bundes, Allerhöchstihren Präsidenten 
des Staatsministeriums und Minister der auswärtigen Angelegen- 
heiten Grafen Otto v. Bismarck-Schönhausen, 
den Königlich Sächsischen Staatsminister der Finanzen und der aus- 
wärtigen Angelegenheiten Richard Freiherrn v. Friesen 
und 
den Präsidenten des Bundeskanzler-Amts, Allerhöchstihren Staatsminister 
Martin Friedrich Rudolph Delbrück; 
Seine Königliche Hohejt der Großherzog von Baden: 
Allerhöchstihren Präsidenten des Staatsministeriums und Staatsminister 
des Innern Ir. Julius Jolly und 
Allerhöchstihren Präsidenten des Ministeriums des Großherzoglichen 
Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten Rudolf v. Freydorf; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und 
bei Rhein: 
Allerhöchstihren Präsidenten des Gesammtministeriums und Minister 
des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern sowie des Innern, 
Wirklichen Geheimen Rath Freiherrn Reinhard v. Dalwigk zu 
Lichtenfels und 
Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, 
Geheimen Legationsrath Karl Hofmann, 
sind diese Bevollmächtigten in Versailles zusammengetreten und haben sich, 
  
*) Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes 1370, Nr. 51 cit ausgegeben 
31. December 1870, S. 650.
	        
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