Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Oesterlen. Mittnacht. Hölder. 589 
an der Reichsgesetzgebung auch die Reichsgesetze gehören, welche künftig etwa 
eine Abänderung der Bundesverfassung zum Gegenstand haben würden. 
Denn daher die Regierung durch ihren Bevollmächtigten im Bundesrath zu 
einer Abänderung der Reichsverfassung ihre Zustimmung geben wollte, so 
kennte sie nicht gehalten sein, vorher die Zustimmung der würtembergischen 
Ständerersammlung einzuholen, um eine solche Abstimmung abgeben zu 
lassen. Das ist mir wenigstens ganz außer Zweifel und ich kann nicht an- 
nehmen, daß der Beschluß der Kammer der Standesherren in einem ande- 
aen Sinne gemeint ist. Keinenfalls hat Ihre Kommission diesen Beschluß 
in einem andern Sinne aufgefaßt. Eine weitere Frage ist aber die, ob 
wenn es sich um die Verzichtleistung auf ein specielles Zugeständniß handelt, 
welches Würtemberg in den Verträgen gemacht worden ist, ein solcher Ver- 
zicht von der Regierung einseitig ausgesprrochen werden kann und darf. In 
dieser Beziehung haben wir in unserem Bericht ausgesprochen, daß die Frage 
für den praktischen Fall offen gehalten werden müsse, daß wir der Auslegung, 
welche bis dahin die Ständeversammlung in dieser Frage für geboten hält, 
nicht vorgreifen wollen. Diesen Vorbehalt sind wir nicht gemeint damit zurück- 
zunehmen, daß wir Ihnen empfehlen der Bemerkung beizutreten, welche die 
Kammer der Standesherren zu unserem Beschluß Ziff. IV. gemacht hat. 
Bei der Abstimmung wurde der Beschluß der Standesherren 
zu Ziff. IV. der Beschlüsse der Abgeordneten mit großer Mehrheit ange- 
nommen"). 
Hölder als Referent““): Zu ziff. V. der von uns gefaßten Beschlüsse: 
„Die Kammer wolle an die K. Staatsregierung die Bitte richten, die in 
Selge des Eintritts Würtembergs in den Deutschen Bund und sonstwie mög- 
lichen Vereinfachungen und Ersparnisse im Staatshaushalte mit thunlichster 
Beschleunigung einzuleiten; deßgleichen einen Gesetzentwurf über die längst 
als nothwendig erkannte Steuerreform baldmäöglichst einzubringen;" hat die 
Kammer der Standesherren ihren Beitritt abgelehnt. Der einstimmige 
Antrag Ihrer Kommission geht dahin: „die eben verlesene Bitte nunmehr 
ginseitig ron Seite der Kammer der Abgeordneten an die K. Staatsregierung 
gelangen zu lassen." 
D Bei der Abstimmung wurde dieser Antrag der Kommission auf ein- 
seitiges Beharren mit großer Mehrheit angenommen ). 
Hölder als Referent ). Die Kammer der Standesherren hat sodann in 
& G 0C 0 
G W — 
S-□— 
2 
* 
N — 
— # 
,. 
IJJJ
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.