Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

IV. Verhandlungen des baierischen Landtages. 
A. Kammer der Abgeordneten. 
Bei der in der Abgeordneten-Sitzung des wiedereinberufenen Landtages 
vom 14. Dezember 1870 erfolgten Vorlage der Verträge hatten die beiden 
bei dem Abschlusse zunächst betheiligten Minister Folgendes gesprochen: 
Staatsminister Graf v. Bray-Steinburg’): Meine Herren! Im 
Allerhöchsten Auftrage Seiner Majestät des Königs habe ich die Ehre, 
Ihnen die Verträge, welche im vorigen Menate über das Deutsche Ver- 
fassungobündniß geschlossen worden sind, zu übergeben. Diese Verträge be- 
stehen aus dem Hauptertrage selbst, dem Schlusprotokoll zu demselben, fermer 
aus verschiedenen Schriftstücken, welche in Berlin noch angefügt wurden und 
welche den Zweck haben, verschiedene Berichtigungen im Terte vorzunehmen 
und den Beitritt der übrigen süddeutschen Staaten zu dem Vertrage Baierns 
und umgekehrt den Beitritt Baierns zu den Verträgen der anderen süddeut- 
schen Staaten festzustellen. Es sind bei der nämlichen Gelegenheit noch 
einige andere Festsetzungen getroffen worden, welche jedoch nicht wesentlich zu 
dem Vertrage gehören und aus welchen ich mir nur erlaube eine Bestim- 
mung, ein Zugeständniß Preußens anzuführen, welches die Düsseldorfer 
allerie betrifft, bezüglich welcher im Friedensvertrage vom Jahre 1866 im 
Art. XIII. von dessen Seite Ansprüche erheben worden waren, auf welche 
von Preußen jetzt endgiltig verzichtet worden ist. Die Verträge, welche wir 
die Ehre haben, Ihnen vorzulegen, sind wo nicht hervorgerufen doch be- 
schlennigt worden durch welthistorische Ereignisse, welche über die Voraussicht 
und Berechnung menschlicher Weisheit weit hinausgehen und durch die Rück- 
wirkung, welche diese Ereignisse auf die deutschen Berölkerungen geübt ba- 
ben. Ich bitte aber, nicht zu glauben, daß die enthusiastische Stimmung, 
welche die deutschen Siege überall hervorgerufen haben, die Grundlage ist, 
auf welcher diese Verträge beruhen. Dergleichen Stimmungen und Eindrücke 
*) St. B. S. 19.
	        
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