Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Völk. 649 
für mlässig. Ich bin überhaupt der Ansicht, daß die Koutingentirung der 
Kriedensarmee nach der Friedensziffer nicht ein glücklicher Versuch der Lösung 
des Widerstreites zwischen den finanziellen, volkswirthschaftlichen und auf der 
anderen Seite militärischen Bedürfnissen ist. Weun der Herr Kriegs- 
minister betout hat, daß im Laufe der Verhandlungen über die Reorganmi- 
sation im Abgeordunetenhause die Kontingentirung der Friedensarmee von ihm 
rerlangt sei, so glaube ich, daß er mir einen derartigen Versuch nicht nach- 
weisen wird. Ich habe vielmehr den Kompromiß, der immer geschlossen 
werden muß zwischen den Kriegebedürfnissen und zwischen den Bedürfnissen 
der Volkswirthschaft und der Finanzen, gefunden einmal in der Zahl und 
Gristenz der Kadres, dann in der gesetzlich feststehenden Präsenzzeit und end- 
lich in der Fixirung der Jahreskontingents der durch die Musterungsbehörden 
Auegebebenen und der dreijährigen Freiwilligen, und habe geglaubt, daß in 
diesen drei Faktoren sich vernünftig der Kompromiß zwischen den verschiedenen 
Interessen finden läßt. Eine grundgesetzliche Bestimmung aber der Friedens- 
ziffer fuͤr immer halte ich weder für möglich noch für politisch.“ Er sagt 
femer: „Wählen Sie eine sehr bohe Ziffer nach den vorwiegenden Bedürf- 
nissen der militärischen Sicherheit und stellen Sie diese hohe Ziffer für alle 
Zukunft fest, so bedeutct das meiner Ueberzeugung nach Unabhängigkeit der 
militärischen Exekutive von dem Landtage und von dem Reichstage für immer 
iud daher zweitens in Bezug auf die Militärverwaltung Vernichtung des 
Bungetrechts, welches das Volk verfassungsmäßig in den Staaten Norddeutsch- 
lande hat.“ Er sagt endlich: „Diese Ziffer für alle Zukunft daher festgestellt, hieße 
nach dem, was ich gesagt habe, für alle Zukunft die Militärexekutive von 
allen Bedürfnissen, von allen Anforderungen dem Landtage gegenüber befreien, 
e bieße — ich wiederhole es nochmals — die Vernichtung des Budgetrechts, 
wie wir es in der preußischen Verfassung haben, für alle Zukunft hin in 
seinen wesentlichsten Beziehungen.“" Sie sehen daraus, — und die Stellen 
gehen weiter — watz Herr von Forkenbeck in dem Entwurfe der Nord- 
deutschen Bundesverfassung gesehen hat: die Vernichtung des Budgetrechts, 
und dagegen ist das Amendement gerichtet, welches er gestellt hat und 
velches er in seiner Bedeutung sofort in solgender Weise charakterisirt: „Ich 
bin bereit zur Konstituirung des Norddeutschen Bundes von den Volksrechten 
und dem Budgetrechte für vorübergehende Zeiten das zu opfern, was zur 
Ereichung des Zwecks nothwendig ist.“ Deswegen hat man damals den 
Endtermin bis zu Ende Dezember 1871 gesetzt. „Vorübergehend" hat 
Herr r. Forckenbeck gesagt, „bin ich bereit zu opfern, aber,“ fährt er fort, 
hich bitte Sie, sorgen Sie dafür, daß nicht einst die Nachwelt sage: „In dem- 
selken Augenblicke, wo durch die einmüthige, treue und energische Anstrengung 
bes preußischen Volkes solche Erfolge errungen sind, wo wir diese Anstrengung 
des Volkes in seiner Armee und in allen seinen Schichten es lediglich und 
allein zu verdanken haben, daß wir hier über die Geschicke des Norddeutschen 
Bundes beschließen, in diesem Augenblicke ist von den Vertretern des Volkes
	        
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