Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Völk. 651 
Friedenspräsenzstärke so lange festgehalten, bis sie durch ein Bundesgesetz ab- 
zeändert ist,“ es sollen also solange, bis ein auesdrückliches Bundesgesetz aus- 
drücklich disertis verbis sagt: „die Bundespräsenzstärke soll nicht mehr 
300,000 Köpfe, sondern soll vielleicht 200,000 Köpfe sein“, — bis ein solches 
Gesetz ron den legislativen Faktoren vereinbart ist, so lange sollen 225mal 
300,000 Tbhaler in die Bundeskassa eingezablt werden, mit einem Worte, 
dieser Theil der Einnahmen der Bundeskassa wird durch das Amendement 
bis zu dem eben in Aussicht genommenen Zeitpunkte gesichert. Ja, meine 
Her##en, in dieser Weise stellt dies Amendement sich geuan auf den Stand- 
runkt der preußischen Verfassung mit allen daraus hervorgegangenen Kon- 
flikten. In der preußischen Verfassung ist die Einnahme auch vollständig 
sichergestellt, die Einnahme — wissen Sie — geht immer fort, daran kann 
die Landesvertretung nichts ändern. Wie verhält es sich aber mit der Aus- 
gabe? Die Ausgabe hat allein alle Streitigkeiten der letzten Jahre veran- 
laßt: in der preußischen Verfassung steht bekanntlich, daß die Ausgabe aus- 
drücklich ron der Landesvertretung bewilligt sein muß. Dasselbe will dies 
Amendement, es sagt nämlich: „Die Verausgabung dieser Summe für das 
gesammte Bundesheer und dessen Einrichtung wird durch das Etatsgesetz 
festgestellt.“ Auch gegen diese Bestimmung habe ich nichts, so lange aus- 
drücklich durch die Annahme des Stolberg'schen Amendements uns gesichert 
ist, kaß die Ausgabe für 300,000 Köpfe gemacht werden muß. Das ist in 
diesem Amendement aber nicht gesagt; Sie haben nur für die Berechnung 
der Einnahmen die fraglichen 225 Thaler gesichert". Und er sagt ferner: 
„Was hilft es im Wesentlichen, daß wir eine Einnahme von 225 Mal 
300,000 Thaler haben, wen sie nicht verausgabt werden sollen, wenn die 
Friedenspräsenzstärke der Armec nach 1871 bei Beseitigung des Stol- 
berg'schen Amendements rein in die Willkür des Reichstages gestellt 
werden soll; wenn der Reichstag dekretiren kann: wir wollen eine Friedens- 
Fräsenzstärke von nur 200,000 Köpfen bewilligen, und im Cinklange damit 
serner sagt: wir wollen nur die Verausgabungsmittel für 200,000 Mann 
bewilligen, so ist es eine rein leere Phrase, wenn für 300,000 Mann das Geld 
in der Bundeskassa liegt, wenn es aber nur für 200,000 Mann verausgabt 
werden soll.“ Es ist sodann, meine Herren, dieselbe Sache weiter ausgeführt 
worden ron Blanckenburg. Er sagt: „Sie haben ganz deutlich gehört 
aus dem Munde des Herrn Abgeordneten Lasker, er will nicht verzichten 
auf das Ausgabebudgetrecht, er will das Recht haben, oder, wie er 
sich ausdrückt, behalten, daß durch einen Budgetstrich auch über die Kopf- 
aublstärke des künftigen Bundesheeres verfügt werden kann.“"“ Und Lasker 
selbst hat bemerkt: „Der Abgeordnete für Hagen, nämlich Vincke, habe den 
Sinn des Amendements Ujcst-Benningsen über Einzahlung und Verausgabung, 
wie es in Abs. 3, 4 und 5 des Art. 62 Gesetz geworden und um das es 
sich damals handelte, vollkommen richtig verstanden.“ Es war also damals 
weder auf Seite der nationalliberalen Partei noch auf Seite der konserva-
	        
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