Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

688 Baiern. Kammer der Abgeordneten. 
tion des betreffenden Landes und seiner Regierungsgewalt ausgedehnt werden.“ 
Die Erekution konnte ausgedehnt werden nach der ursprünglichen Verfassung 
bis zur Segquestration des Landes! Der Schlußsatz ist weggeblieben, jetzt ist 
vereinbart, daß die Exekutien nach Anhörung des Bundesraths, nach dem 
Beschlusse des Bundesraths vom Bundesoberhaupt zu vollführen ist, und weiter 
nichts. Nun, wenn der Deutsche Kaiser der Zukunft sich vom Bundesrathe 
mit Stimmenmajorität berellmächtigen läßt, die Exekution gegen Baiern zu 
vollstrecken, wo ist dann die Grenze, bei der die Exekution aufhört? Sie 
war gesetzt, sie ist nicht mehr gesetzt. Wir haben eine Exekution zu erwarten, 
die so weit gehen kann, wie sie will, und wenn die Exekution dahin gehen will, 
einen Fürsten abzusetzen, so ist sie nach diesem Wortlaute dazu berechtigt. 
Das sind keine Traumgebilde, wir haben leider die Erfahrung gemacht, daß 
solche Akte vielfach vollzogen worden sind, und ich muß es beklagen und mit 
tiefem Schmerze aussprechen, daß das Haus Wittelsbach bei diesen Akten in 
hohem Maße betheiligt ist, und das gibt der Sache eine sehr ernste Wendung. 
Sie wissen, ein Sprosse von Wittelsbach war Königin von Neapel: der Thron 
von Neaxpel ist rerloren; ein Sprosse aus dem Hause Wittelsbach war in 
Modena: Modena ist verloren; ein Sprosse aus dem Hause Wittelsbach war 
in Darmstadt: Darmstadt's Selbstständigkeit wenigstens ist dahin; ein Sprosse 
von Wittelsbach ist in Oesterreich: es wurde tief heimgesucht dieses Land, 
diese Dynastie hat einen großen Theil ihrer Länder verloren. Von Griechen- 
land will ich nicht reden; aber, meine Herren, wenn z. B. in Neapel ein 
Minister, Liberio Romano, es gewesen ist, der seinen König damit verrathen 
bat, daß er Garibaldi nach Neapel rief, als man den König durch Vorspie- 
gelungen fortgebracht hatte: sollen dann wir etwa uns dazu herbeilassen, einer 
Verfassung zuzustimmen, welche es möglich macht, daß auch un ser König 
abgesetzt werde? Nein, nie und nimmermehr! Und in einem solchen 
Falle und bei solcher Sachlage glaube ich berechtigt zu sein, an einen Mann, 
der hier anwesend ist, ein Wort zu richten, es ist das Se. Excellenz der Her 
Kriegsminister. Am 19. Juli sprachen Se. Ercellenz das eruste Wort: 
„Ich bin Baier von der Sohle bis zum Scheitel, und wenn man nach dem 
Kriege, namentlich nach einem siegreichen Kriege die Selbstständigkeit Baierns 
verletzen will, dann, wenn ich nicht mehr da bin, dann rufen Sie mich, ich 
werde Front dahin machen, wo man unsere Selbstständigkeit verletzen will.“ 
Jetzt, meine Herren, ist die Zeit dazu da. Ich glaube, Se. Excellenz hat 
den Widerstand aufgegeben, weil er geglaubt hat, er habe keine Trupxpen 
mehr, die ihm gehorchen. Meine Herren, zeigen Sie, daß er Truxpen bat, 
hier sind wir, wir stehen ihm zur Seite, er soll unser Führer sein auf diesem 
Gebiete, wir werden kräftig, wir werden mannhaft für Baierns König, für 
Baierns Selbstständigkeit einstehen, und ich glaube nach dem ritterlichen 
Charakter, den ich bei Sr. Ercellenz bemerkt habe, er wird nicht ermangeln, 
für Baierns Selbstständigkeit einzustehen. Meine Herren! Man hat von 
Zwangslage gesprechen. Ob man einer solchen Eventualität gegenüber eine
	        
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