Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

708 Balern. Kammer der Abgeordneten. 
v. Schlör: Ich habe das nicht zu bestimmen. (Zum Präsidenten ge- 
wendet.) Herr Greil wünscht zu wissen, ob er auf eine Frage, die ich an 
ihn gestellt habe, Antwort geben soll. Ich habe mehrere Fragen gestellt und 
weiß nicht, auf welche Herr Greil antworten will. Es versteht sich von 
selbst, daß ich ihm sehr dankbar sein werde, wenn er antwortet. 
Greil: Die Frage hat geheißen, ob ich angeben könne, was uns hindere, 
ein Initiativgesetz einzubringen dafür, daß die Staatsregierung gezwungen 
sei, für die Instruirung der Bundesgesandten den Volkswillen in der Kammer 
einzuholen. Darauf gebe ich im Kurzen die Antwort: Daran hindert uns 
der Art. 2 der Bundesverfassung, durch welchen Art. 2 ein solches von uns 
initiative gegebenes Gesetz durch die Bundesgesetzgebung in jedem Augenblicke 
außer Kraft gesetzt werden kann. 
v. Schlör: Ich bitte um's Wort. 
I. Fräsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kolb. 
Kolb, G. J.: Es würde vielleicht besser sein, diesen Gegenstand zu er- 
ledigen, da ich ein ganz anderes Thema habe. 
1. Präsident: Dann gebe ich das Wort dem Herrn Abg. v. Schlör. 
v. Schlör: Meine Herren! Wir haben schon sehr oft bewundert, in 
welch' verschiedenen Sparten der Herr Vorredner bewandert ist. Aber die 
Auslegungskunst der Gesetze, die scheint bei ihm noch einigermaßen mangel- 
haft zu sein. Ich weiß nicht, wie er dazu kemmt, den Art. 2 als ein Hinder- 
niß für ein solches Gesetz anzusehen. Ich kann Ihnen, ohne mich auf nähere 
Definitionen einzulassen, mit gutem Gewissen versichern, daß mein geringes 
juridisches Verständniß ein solches Hinderniß nicht aufzufinden vermöchte; 
im Gegentheile, ein solches Gesetz läge vollkommen in der Befugniß dieses 
hohen Hauses, und es wäre unbehindert durch den Art. 2 der Bundesver- 
fassung.“) 
Freiherr v. Stan##uberg“): Meine sehr geehrten Herren! Als ich heute 
und in den letzten Tagen dieses Haus betrat, habe ich mehrfach eine Aeuße- 
rung hören müssen, welche mir nicht nur hier, sondern auch außerhalb des 
Hauses häufig entgegengetreten ist: Zu was soll die lange, rielleicht über- 
lange Debatte nützen, welche wir hier über die Bündnißverträge eröffnet 
haben, zu was soll es nützen, noch für Annahme dieser Verträge zu sprechen? 
Es ist ja Alles umsonst! Die Mehrheit, oder vielmehr richtiger, die Minder- 
5*) Folgt nun die Rede von G. F. Kolb S. 205 u. Dr. Schleich S. 206. 
ESt. B. S. 209, 76. Sitzung vom 16. Jannar 1871.
	        
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