716 Baiern. Kammer der Abgeordneten,
verwenden hat, sondern es hat nur so viel Mann aufzustellen, als das Gesetz,
welches im Deutschen Reichstage mit dem Bundesrathe vereinbart werden
soll, feststellen wird, und es hat nur jene Beträge aufzuwenden, welche der
ordentliche Etat des Deutschen Reiches in dieser Beziehung auswerfen wird.
Denn es ist nicht ganz richtig, wenn man glaubt, daß diese 225 Thaler als
Pauschalsumme auch für das Jahr 1872 vom Deutschen Reichstage bewilligt
werden müßten. Bis zum 31. Dezember 1871 hat der Norddeutsche Reichs-
tag auf sein Budgetrecht verzichtet; bis zu diesem Tage ist im Militär-Etat
alles in Spezialtitel ausgeschieden, aber nur zur Kenntnißnahme vorge-
legt worden, und bis zu diesem Tage und nur bis zu diesem Tage hat er
die Pauschalsumme von 225 Thaler per Kopf der Friedensstärke des Heeres
bewilligt. Für das Budget, das im Jahre 1872 ins Leben treten wird, wird
nicht eine Pauschalsumme bewilligt werden, sondern es ist, wie alle andern
Budgets für das Bundeskanzler-Amt: für die auswärtige Vertretung, die
Marineverwaltung, gerade so wie unserm Landtage auch dem Deutschen Reichs-
tage ein Budget nach den Spezialtiteln vorzulegen, und der Deutsche
Reichstag wird für dieses Budget nicht eine Pauschalsumme festsetzen, sondern
er wird die Spezialtitel durchberathen, und gerade wie bei uns,
wird sich aus der Summirung der einzelnen Spezialetats ergeben, wie viel
der Gesammtaufwand für das ordentliche Militärbudget beträgt; und dann,
meine Herren, kaun man ein Rechen-Erempel machen, man kann mit der
Ziffer der Friedenspräsenzstärke in diese Gesammtsumme hineindividiren, und
ob sich dann die 225 Thaler ergeben werden, steht dahin. Ich erlaude mir
darauf hinzuweisen, daß nach den von dem Herrn Abgeordneten Twesten
bei den Verhandlungen des constituirenden Reichstags gemachten Mittheilun-
gen auch die früheren preußischen Aufwendungen nach der Reorganisation
sich nie so hoch belaufen haben sondern die Summe von 208 oder 210 Thlr.
ausmachten. Ich habe dies nur nebenbei bemerken wollen. Baiern ver-
pflichtet sich also, diese Gesammtsumme für das ordentliche Militärbudget
seinem künftigen Militärbudget zu Grunde zu legen. Ich sage: für das
ordentliche Militärbudget, d. h. für jene Summen, welche, um ein anderes
gleichbedeutendes Wort zu gebrauchen, gewissermaßen wiederkehrend sind,
nicht für das sogenannte einmalige Budget, die sogenannten einmaligen
Ausgaben. Das anßerordentliche Budget wird nach meiner festen
Ueberzeugung — und ich kann den Wortlaut und den Sinn des Vertrags
gar nicht anders auffassen — nicht im Norddeutschen Reichstage, sondern
im baierischen Landtage festgestellt, denn, meine Herren, es ist ja ganz
unmöglich, daß wir uns auch verpflichten, im Allgemeinen eine gleiche Summe
für das außerordentliche Budget aufzuvenden, wie das in Norddeutschland
geschieht. Wenn es in Norddeutschland nöthig wird, in Düsseldorf z. B.
mit einem Aufwande von 600,000 Thlr. eine Kaserne zu bauen, so haben
wir nicht nothwendig, in Würzburg z. B. eine Kaserne mit einem Aufwande
von 100,000 Thaler zu bauen. Bezüglich dieser Ausgaben kann nicht be-
stimmt werden, daß wir verhältnißmäßig dieselbe Summe aufzuwenden haben,