748 Baiern. Kammer der Abgeordneten.
gebend sei. Das, meine Herren, ist meine Meinung, und deshalb habe ich
auch die Stelle ven dem Abg. Scherer angeführt, weil in derselben aus#
drücklich constatirt ist als die Ansicht einer ganzen Reihe von Rednern, die
da aufgetreten sind, daß jedenfalls „kein Racuum“ entstehen dürfe. Nun,
meine Herren, könnte ich Ihnen aus demselben Thudichum Seite 419 eine
sehr lange Stelle vorlesen, welche mit meiner Ansicht so ziemlich übereinstimmt,
obwohl sie nicht gerade das ausspricht, was Hiersemenzel in Bezug auf Art. 60
getban bat, daß das alinca 4 des Art. 62 ebenfalls unter Art. 5 alinen 2
falle. Aber, meine Herren, ich will Sie damit nicht behelligen, ich will
damit blos wiederholen, was ich schon das Letztemal in aller Kürze geäußert
babe. Es scheint mir nicht zulässig, den Art. 62 so zu interpretiren, daß
der Art. 5 alinen 2 hinter dieser Interpretation soviel wie vollständig ver-
schwindet. Dieser Interpretation des Herrn Dr. Völk hat sich unter anderm
auch der Herr Abg. v. Hörmann angeschlossen. Der Herr Abg. v. Hör-
mann bat in Folge dessen erklärt, daß das sog. Veto ein reiner „Popanz“
sei, und es würde eben dann, wenn ein Etatsgesetz nach Art. 62 nicht zu
Stande käme, ein „ungesetzlicher Zustand“ eintreten. Meine Herren, das
glaube ich nicht. Ich glaube es eben deswegen nicht, weil für mich, wie
für den Herrn Referenten der I. Kammer, die Art. 5 und 62 in einem
untrennbaren Zusammenhange stehen, und weil ich, wenn ich die Trennung
dieses Zusammenhanges annehme, gar nicht im Stande bin zu sagen, was
der Art. 5 in Bezug auf das Militärwesen eigentlich bedeuten soll. Endlich
hat auch der Herr Abg. r. Schlör sich der Interpretation des Herrn
Dr. Völk angeschlossen, und er hat geäußert, er habe selbst in Berlin —
es wird wohl bei Gelegenheit einer Zollparlamentsversammlung gewesen sein
— mit mehreren Mitgliedern des Reichstags gesprochen, und die verständen
das Sachverhältniß geradeso. Nun nuß ich aufrichtig gestehen, daß es mich
etwas frapxpirt hat, den Herrn Abg. v. Schlör, ron dem doch der Herr
Staatsminister v. Schlör nicht zu trennen ist, auf einige norddeutsche Mit-
glieder des Berliner Reichstags sich berufen zu hören. Ich hätte mir ge-
dacht — nehmen Sie mir den Gedanken nicht übel! — der Herr Abg.
v. Schlör müßte aus einer viel besseren Quelle wissen, wie es denn eigent-
lich mit dieser Interpretation steht. Thatsache ist es meines Wissens, daß
dem Herrn Referenten der ersten Kammer weder im dortigen Ausschusse
noch in öffentlicher Sitzung selbst von officieller Seite eine Berichtigung seiner
Aufstellung zugekeommen ist. Und das kann ich Ihnen sagen, meine Herren,
in unserem Ausschusse ist eine solche Berichtigung auch nicht erfolgt. Dieses,
meine Herren, wollte ich noch äußern, weil ich hoffen zu dürfen glaube, daß
diese Frage in breiterer Weise in den künftigen Vorträgen, die wir da noch
hören werden, nicht mehr vorkommt.
I. Prästddent: Herr Kolb hat das Wort zu einer faktischen Berich-
tigung.