Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

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ganz besonders ein Definitivum auf diesem Wege nicht zu erreichen war. 
Wir gingen darum, unter Festhaltung der Grundlage, welche uns in München 
gedient hatte, zu dem Beitritte zu einem Allgemeinen Deutschen Bund mit 
einem gemeinsamen Reichstage über. Es fand hiebei, wie dem Hohen Hause 
dbekannt ist, keine Ueberstürzung statt, sondern die Verhandlungen wurden 
mit Zeit und Ruhe geführt. Wir waren die letzten, die an die Reihe kamen, 
und ich glaube wir hatten es nicht zu bedauern, denn es wurden uns Zuge- 
ständnisse gemacht, welche anderen Staaten versagt worden waren. Die Zu- 
geständnisse, welche Baiern besonders zu Theil geworden sind, wurden diesem 
Hohen Hause von einem Herrn Redner als geringfügig hingestellt. Ich muß 
es sagen, daß es mich betrübt hat, in diesen Räumen eine Ansicht äußern zu 
hören, welche das Aufgeben des entschiedensten Merkmales der Souveränität 
der baierischen Krone verlangt, — eine Ansicht, welche, wenn ihr entsprochen 
wird, unsere schöne Hauptstadt zu einer Provinzialstadt herabwürdigen würde. 
Da hier von Vertretung nach Außen die Rede ist, will ich nur erwähnen, 
daß das Ehrenrecht, vermöge welches Baiern berufen ist ganz Deutschland subsidiär 
zu vertreten, doch gewiß nicht gering zu schätzen ist. Was uns bei den Ver- 
handlungen geleistet hat, war der Wunsch, eine Einigung Deutschlands her- 
beizuführen, aber eine Einigung auf föderativer Grundlage. Es ist durch die 
Abänderung der früheren Norddeutschen Verfassung, durch die Zusätze der- 
selben und durch die Zugeständnisse, welche den einzelnen deutschen Staaten 
gemacht worden sind, Etwas in diesem Sinne erreicht worden. Ich will den 
Werth desjenigen, was erreicht worden, nicht zu hoch anschlagen; aber Das 
will ich sagen, daß es gerade die Thatsache des Eintritts der süddeutschen 
Staaten und insbesondere Baierns in den Bund ist, welche am meisten da- 
hin zu wirken geeignet ist, daß die föderative Richtung gefördert und gekräf- 
tigt werde. Der Eintritt dieser Staaten hat namentlich dazu beigetragen, 
diejenigen föderativen Elemente, welche schon im Norddeutschen Bunde vor- 
handen waren, neu zu beleben, zu stärken und wirksam zu machen. Ich darf 
hier nur auf das Königreich Sachsen hinweisen. Ich hoffe, daß dassjenige, 
was man Partikularismus nennt, sich auch ferner im neuen Deutschen Bunde 
geltend machen wird, aber in dem Sinne, daß er der föderativen Strömung 
zu Gute komme. Dae ist der erste Punkt, auf welchen ich bei Abschluß der 
Verträge Gewicht gelegt habe, und noch jetzt Gewicht lege, vorzugsweise des- 
halb, weil mir dadurch auch der zweite Punkt, welcher mir von Bedeutung 
ist, am besten gesichert zu sein scheint, nämlich die Wahrung des europäischen 
Friedens. In einer großen deutschen Föderation — mag ihr Name „Bund“ 
sein oder „Reich" — liegen alle Elemente der Kraft und der Mäßigung, 
welche den Frieden sichern, weil durch die Mäßigung, welche einer solchen 
Föderation naturgemäß inne wohnt, jede kriegerische Uebereilung ausgeschlossen 
wird, und weil durch ihre Macht alle Wahrscheinlichkeit eines Angriffes auf 
das deutsche Gebiet ausgeschlossen oder wenigstens die Gefahr beseitigt wird, 
##eralles Ul. 54
	        
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