Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Thronrede. 863 
lagen zu schaffen sind. Ein Gesetz über die Pensionen der Offiziere und 
Soldaten und über die Unterstützung ihrer Hinterbliebenen soll für das ge- 
sammte deutsche Heer die Ansprüche gleichmäßig regeln, welche der gleichen 
Hingebung für das Vaterland an den Dank der Nation zustehen. 
Geehrte Herren, mäge die Wiederherstellung des Deutschen Reiches für 
die deutsche Nation auch nach Innen das Wahrzeichen neuer Größe sein; 
möge dem deutschen Reichskriege, den wir so ruhmreich geführt, ein nicht 
minder glorreicher Reichsfrieden folgen, und möge die Aufgabe des deutschen 
Volkes fortan darin beschlossen sein, sich in dem Wettkampfe um die Güter 
des Friedens als Sieger zu erweisen. Das walte Gott! 
Die hierauf vom Reichstage in der 7. Sitzung vom 30. März 1871 
beschlossene Adresse") an Seine Majestät den Kaiser und König lautete: 
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster Kaiser, 
Allergnädigster Kaiser und Herr! 
Durch Gottes gnädige Fügung ist es Eurer Majestät und der 
einmüthigen Nation gelungen, die Sehnsucht der Vorfahren und 
die Hoffnung der Mitlebenden zu erfüllen. Auf festeren Grundlagen 
als je ist das Deutsche Reich wieder aufgerichtet, und die Nation 
ist entschlossen, es zu erhalten in der Fülle seiner Kraft, es fortzu- 
entwickeln auf den Bahnen der Freiheit und des Friedens. 
Wollen Eure Majestät den Dank entgegennehmen, welchen die 
gesammte Nation dem erhabenen Feldherrn, dem Heldenmuth und 
der Hingebung des deutschen Heeres schuldet, den Dank für die ge- 
waltigen Thaten, denen es beschieden war, nicht allein die gegen- 
wärtige Gefahr abzuwenden, sondern auch die Zukunft vor der 
Wiederkehr gleicher Gefahren zu schützen. Denn mehr noch als die 
erlittenen Niederlagen wird die jetzt starke Befestigung unserer Greu- 
zen den Nachbar zur Vorsicht mäßigen. 
Die schweren Drangsale, welche über die Noth des Krieges hin- 
aus Frankreich heute erduldet, bekräftigen die oft, doch niemals 
straflos verkannte Wahrheit, daß in dem Verbande der civilisirten 
Völker selbst die mächtigste Nation nur in der weisen Beschränkung 
auf die volle Entfaltung ihres inneren Wesens vor schweren Ver- 
wirrungen gesichert bleibt. 
Auch Deutschland hat einst, indem die Herrscher den Ueberliefe- 
rungen eines fremdländischen Ursprunges folgten, durch Einmischung 
in das Leben anderer Nationen die Keime des Verfalles empfangen. 
*) Drucks. Nr. 11 und 17, St. B. S. 40. Abstimmung über die zwei Adreßent. 
würfe v. Benulgsen und Reichensperger S. 70.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.