Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

894 I. Session res deutschen Reichstages. 
ist, daß dieses Reich auf festen Grundlagen gebaut worden wäre, so ist das 
eine Ansicht, die wohl nicht von Allen getbeilt wird, und diese Heffnung ist 
auch durchaus nicht meine Sache. Ich glaube auch nicht, daß das Deutsche 
Reich, welches jetzt wieder aufgerichtet worden ist, tausend Jahre bestehen 
wird wie das frühere; ich glaube vielmebr. ehe zwanzig Jahre vorüberge- 
gangen sind, wird die Lage eine andere geworden sein nach der Gestaltung 
der Dinge, di sich jetzt im Westen vorbereiten. (Große Heiterkeit und 
Unrube.) Meine Herren, ich kaun nur wiederholen, es ist dies meine An- 
sicht, und es wird sich zeigen, wem die Geschichte Recht giebt. Ich sage, 
das Unrecht, das seiner zeit Maria Theresia fühlte, als sie ihre Unterschrift 
und Zustinunung zur Theilung Polens gab, wird möglicherweise in wenigen 
Jahren an Oesterreich gerächt werden, und Jedermann wird anerkennen, daß der 
Esterreichische Staatsbau jetzt schon in allen Fugen kracht, und es wird seine Sühne 
zahlen zum Theil für das Unrecht, was es damals an Polen begangen hat. Ich 
babe blos das Wort ergriffen, um im Namen meiner Parteigenossen hier zu 
protestiren gegen das Unrecht und zu erklären, daß wir keinen Theil haben 
wollen an dem Unrecht, was geschieht an der polnischen Nation. Ich habe 
gesprechen! (Heiterkeit.) 
Bei der — jedoch nur über den Antrag Zoltowski vorgenommenen 
Abstimmung wurde dieser Antrag abgelebnt’). 
DOr. Ewald aus Göttingen (Hannover) ’“): Meine Herren, die Worte 
in Artikel 1 „Das Bundeegebiet bestebt aus den Staaten Prcußen mit 
Lauenburg, Baiem, Sachsen, Würtemberg“ u. s. w. empfangen ihr voll- 
kommenes Licht erst durch die Wone im sechsten Artikel, wonach Preußen 
auch die „ehemaligen Stimmen von Hannover, Kurhessen, Holstein, Nassau 
und Frankfurt“ nach dieser Verfassung haben soll. Ehemalige — das 
sind die nach der Deutschen Bundesverfassung rechtmäßigen Stimmen. Da 
nun diese Eimichtung wie nach meiner Meinung Jeder, welcher die Sache 
sorgfältig überlegt, sich überzeugen kann, nur auf der einseitigen Anmaßung 
eines Rechtes beruht, welches von der anderen betheiligten Seite nie anerkannt 
ist und auch heute noch nicht anerkannt wird, so muß ich gegen diese beiden 
Artikel der vorgelegten Verfassung stimmen, weil, um die Gründe in aller 
Kürze doch im Einzelnen etwas genauer zu bezeichnen, zuerst Fürst Biemarck, 
welcher uns doch als der zunächst verantwortliche Minister gelten muß, im 
Jahre 1866 den nach meiner und nach rieler anderen Deutschen Ansicht 
noch heute rechtmäßig nicht aufgelösten Deutschen Bund durch bloße Gewalt- 
that zerriß, (große Heiterkeit) dann einen nicht gerechtfertigten Krieg Deutscher 
Bundeegenossen gegen Deutsche Bundeegenossen begann und um diesen Krieg 
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