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Königreich Bayern.
Dem Nebenzollamt 1 Oberstdorf im Bezirke des Hauptzollamts Pfronten ist die Befugnis zur
Abfertigung von Zollgütern im Eisenbahnverkehre gemäß den §§ 66 bis 71 des Vereinszollgesetzes
sowie der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter erteilt worden.
Königreich Sachsen.
Dem Steueramte Crimmitschau im Bezirke des Hauptzollamts Zwickau ist die Befugnis zur
Erledigung von Zollbegleitscheinen I und II beigelegt worden;
ferner dem Untersteueramte Leisnig im Bezirke des Hauptzollamts Grimma die Befugnis zur
Erledigung von Zollbegleitscheinen II über Rohtabak, der für den Zigarrenfabrikanten Oskar Grune-
wald in Wendishain eingeht.
Die dem Steueramt Oschatz im Bezirke des Hauptzollamts Meißen erteilte Befugnis zur
Erledigung von Begleitscheinen I über Branntweinsendungen und Eisenbahnwagenverschluß oder in
Eisenbahnkesselwagen ist auf die Branntweinsendungen für die Branntweinreinigungsanstalt von Carl
Lochmann in Oschatz beschränkt worden.
Herzogtum Sachsen-Meiningen.
Das Steueramt Themar ist aufgehoben worden.
Dem Steueramte Steinach ist die Befugnis zur Erledigung von Ubergangsscheinen über Bier
sowie zur Abfertigung des mit Ubergangsschein unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Bieres
erteilt worden.
Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha.
Den Steuerämtern Coburg und Gotha ist die Befugnis zur Abstempelung ausländischer Wert-
papiere entzogen worden.
Elsaß-Lothringen.
Dem Zollamt I in Dornach ist die Befugnis zur Erledigung von Begleitscheinen 1 über Gall-
äpfel und über Wein in Fässern oder in Kesselwagen mit einem Weingeistgehalte von nicht mehr als
14 Gewichtsteilen in 100 sowie über Wein in anderen Behältnissen, ferner die Befugnis zur Aus-
fertigung von Begleitscheinen I über Gerbstoffauszüge der Tarifnummer 384 und über Wein wie
vorbezeichnet beigelegt worden.
3. Pelizeiwesen.
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Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
* Name und Stand Alter und Heimat Behörde, welche die Datum
7o der **W* zeiin icsfenge
der Ausgewiesenen. g. beschlossen hat. beschlusses.
1 2 I 3 4 5 6
a) Auf Grund des 5& 39 des Strafgesetzbuchs.
1 Johann Krauß, seboren am 21. Februar 1857 zu Raub, schwere Kör-[Stadtmagistrat Kulm-/21. August
Metzger und Koch, Selb, Regierungsbezirk Oberfranken, perverletzung, Dieb= bach, Bayern, 1908.
Bayern, ortsangehörig zu NewYork stahl, Betrug und
amerikanischer Staatsangehöriger, Sachbeschädigung
(Gesamtstrafe 7 Jah-
tee 1 Monat Zucht-
haus, laut Erkennt-
nis vom 16. Ok-
tober 1901),